Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sei nach einer richterlichen Anordnung die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht worden. «Dabei beschlagnahmten die Beamten mehrere in der Wohnung aufgestellte Kameras und Speichermedien», teilte die Polizei mit. Der Vermieter muss demnach mit einer Strafanzeige wegen «Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs» durch Bildaufnahmen rechnen.
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