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Verteidiger fordern nach Gülle-Tod von Bäuerin Freispruch

Angeklagter steht in einen Gerichtssaal des Strafjustizzentrums
Angeklagter steht in einen Gerichtssaal des Strafjustizzentrums. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Hat ein Landwirt seine Ehefrau umgebracht, indem er ihr Gülle ins Gesicht kippte? Oder ist die Frau aus Versehen in die Güllegrube gefallen? Das Landgericht Augsburg muss die Antwort finden.
Augsburg.

Augsburg (dpa) - Im Fall des Gülle-Todes einer Bäuerin aus Nordschwaben hat die Verteidigung einen Freispruch für den Ehemann verlangt. «Es gibt nichts als bloße Vermutungen», sagte Rechtsanwalt Nico Werning am Freitag vor dem Landgericht Augsburg zu den Vorwürfen. Er warnte die Strafkammer ausdrücklich vor einem Fehlurteil. Auch der Angeklagte selbst betonte nochmals, dass er seit 20 Monaten unschuldig in Untersuchungshaft sitze.

Der 55 Jahre alte Landwirt aus dem bayerischen Wallerstein soll laut Anklage im September 2018 seine Frau erstickt haben, indem er ihr Gülle ins Gesicht goss. Zuvor soll der Mann die Frau niedergeschlagen haben. Der Landwirt ist wegen Mordes angeklagt. Im Plädoyer rückte der Staatsanwalt aber von dem Mordvorwurf ab und forderte eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten wegen Totschlags für den angeklagten Deutschen.

Die drei Verteidiger gehen davon aus, dass die 51-jährige Frau bei einem Unfall ums Leben kam, nachdem sie auf dem Hof in die Güllegrube gestiegen und dabei in die Fäkalien gefallen sei. Denn am ganzen Körper der Frau sei Gülle gewesen, betonte Anwalt Peter Witting. «Das erklärt sich nur, wenn jemand in der Soße drin war - und zwar voll.» Danach sei die Frau noch selbst aus der Grube gestiegen und sei dann daneben gefunden worden, aber trotz Wiederbelebungsversuchen umgekommen.

Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Mann außerhalb der Grube seine auf dem Rücken liegende Frau mit Gülle überschüttet hat. Doch die Anklagebehörde blieb bei der Schilderung des angenommenen Geschehens vage. In der Anklage heißt es dazu nur, dass der Ehemann seine Partnerin «wohl» im Bereich des Gesichts mit Gülle übergossen habe. In einer Pressemitteilung der Anklagebehörde war davon die Rede, der Mann habe die Frau durch «Beibringung von Gülle» umgebracht, ohne Details zu nennen. Unstrittig ist nur, dass die 51-Jährige umkam, weil die Gülle in ihren Körper geriet und die Atmung dadurch versagte.

Ein Urteil in dem seit Oktober 2019 laufenden Prozess soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.