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Verwarnung für Karussell-Betreiber nach Unfall mit Kindern

Unfall bei Straßenfest in Remseck
Ein Fahrgeschäft mit einer zerstörten Gondel auf einem Festplatz ist abgesperrt. Foto: Christoph Schmidt/Archivbild
Die Gondel eines Karussells löst sich mitten in der Fahrt - vier Kinder werden verletzt. Wer ist schuld? Nach Ansicht des Amtsgerichts Ludwigsburg ist es der Betreiber nur in geringem Maße.
Remseck am Neckar.

Ludwigsburg (dpa/lsw) - Nach einem Unfall mit vier verletzten Kindern hat das Amtsgericht Ludwigsburg den Betreiber eines Karussells wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Allerdings sah die Richterin die Schuld des Mannes als vergleichsweise gering an. Daher erteilte sie ihm am Mittwoch lediglich eine Verwarnung.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Schausteller das Karussell für ein Stadtfest in Remseck (Kreis Ludwigsburg) nicht sorgfältig genug kontrolliert hatte. Im Juli vergangenen Jahres löste sich mitten in einer Fahrt eine Gondel. Grund dafür sei das Fehlen einer Befestigung gewesen. Drei der Kinder saßen im Karussell, eines wurde von herunterfallenden Teilen getroffen.

Die Richter hielt dem 48-Jährigen vor: «Sie hätten nun mal sehen müssen, dass da eine Mutter nicht da war oder locker saß.» Dass er das Karussell trotzdem fahren ließ, müsse man ihm zum Vorwurf machen. Dennoch sei die Verantwortung für den Unfall eher gering.

Eigentlich sollten die drei Jungen und ein Mädchen als Zeugen aussagen. Nach der ersten Befragung entscheidet die Richterin, «dass es doch zu hart für die Kinder ist, noch mal darüber zu sprechen.» Kurz zuvor hatte ein 12-Jähriger seine Schilderungen abgebrochen und zu weinen angefangen.

«Bei euch möchte ich mich entschuldigen, dass das passiert ist», wandte sich Angeklagte an die Kinder. «Von ganzem Herzen, das tut mir leid.» Der Schausteller erklärte sich bereit, jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an die Kinder zu zahlen, die teils mehrere Tage im Krankenhaus zubringen mussten.

«Nach dem, was wir hier gehört haben, hätte der Apparat in Deutschland nie stehen dürfen», erklärte der Verteidiger des 48-Jährigen. Neben seinem Mandanten seien etliche Landratsämter und Baubehörden für den Unfall verantwortlich. Sie hatten das Karussell über Jahre immer wieder «stichprobenartig überprüft» oder «nach Augenschein» kontrolliert, wie es im Prüfbuch des Fahrgeschäft festgehalten ist. Sein Mandant sei hier das schwächste Glied in der Kette gewesen.

Auch dass Tüv-Dokumente für das Karussell gefälscht worden waren, fiel bis zu dem Unfall nicht auf. Laut Anklage sollen der 48-Jährige und 37-jähriger anderer Schausteller die Unterlagen gefälscht haben, um das Fahrgeschäft 2017 und 2018 aufstellen zu dürfen. Von dem Vorwurf der Urkundenfälschung wurde der 48-Jährige allerdings freigesprochen. Das Verfahren gegen den 37-Jährigen war eingestellt worden, nachdem er sich bereit erklärt hatte, jeweils 250 Euro an die vier Kinder zu zahlen.

Das Urteil gegen den 48-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin stellte in Aussicht, eventuell Rechtsmittel einzulegen. Sie hatte auf ein Jahr zur Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung und Urkundenfälschung plädiert. Das Gericht folgte mit der Verwarnung der Forderung des Verteidigers.