In dem Ulmer Club habe die 3G-Regel gegolten, wie die Sprecherin des Gesundheitsamtes sagte. Das bedeute, Besucher mussten entweder geimpft, genesen oder getestet sein, um den Club besuchen zu können. Unter welchen Voraussetzungen einzelne Besucher eingelassen wurden, sei unklar. Die vorliegenden Infektionen, könnten auf fehlerhafte Tests oder etwa auch auf Impfdurchbrüche zurückzuführen sein.
Weitere Fälle von Infektionen waren zunächst nicht bekannt. 354 Personen hätten über die Luca-App einen Warnhinweis erhalten, heißt es vom Alb-Donau-Kreis. 51 Clubgäste, die sich nicht mit der App registriert hatten, seien telefonisch informiert worden. Eine generelle Quarantäne für die Gäste - mehrere Hundert - habe das Gesundheitsamt nicht angeordnet. Nach Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und der aktuellen Corona-Verordnung werde ein Ausbruchsgeschehen erst angenommen, wenn mindestens 5 Menschen oder 20 Prozent einer kleineren Gruppe positiv getestet wurden.
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