1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Deutschland
Logo

Kasseler Regierungspräsident
Aufnahme zeigt Ausspähung von Mordopfer Lübcke schon 2017

Ermittlungen nach Tod des Kasseler Regierungspräsidenten
Außenaufnahme vom Haus des verstorbenen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der Hauptangeklagte hatte Lübcke über einen längeren Zeitraum ausgespäht. Foto: Swen Pförtner/dpa
Ein Beamter des hessischen Landeskriminalamts berichtet vor Gericht von seinen Ermittlungen gegen Stephan Ernst, der gestanden hat, den CDU-Politiker Lübcke erschossen zu haben. Er bestätigt, dass der 47-Jährige sein Opfer schon lange vor der Tat beobachtet hat.

Frankfurt/Main (dpa) - Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Opfer und seine Familie schon Jahre vor der Tat mit einer Kamera ausgespäht.

Die Ermittler fanden Aufnahmen aus dem Jahr 2017 bei einer Hausdurchsuchung auf einem Laptop des Hauptangeklagten Stephan Ernst, wie ein Beamter des Landeskriminalamts (LKA) vor dem Frankfurter Oberlandesgericht sagte. Die Aufnahmen seien aus einem Auto heraus gemacht worden und zeigten, wie das Auto der Familie Lübcke in deren Wohnort vorbei fahre. Am Steuer habe offensichtlich die Frau Walter Lübckes gesessen, sagte der Kriminalhauptkommissar.

Der Deutsche Stephan Ernst soll den CDU-Politiker im Juni 2019 erschossen haben. Dazu hat er drei unterschiedliche Geständnisse abgelegt. Vergangene Woche hatte sich der 47-Jährige bei einer Befragung erneut zu seiner Schuld bekannt. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Ernsts früherer Arbeitskollege Markus H. ist wegen Beihilfe angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben.

Ernst hatte bereits eingeräumt, Lübcke über einen längeren Zeitraum ausgespäht zu haben. Ausgangspunkt war demnach eine Bürgerversammlung in Lohfelden im Jahr 2015. Der CDU-Politiker hatte dort die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt. Die Anklage wirft Ernst vor, auch mehrfach bewaffnet am Wohnort Lübckes gewesen zu sein, bis er die Tat schließlich ausführte.

Ob, wie von Ernst ausgesagt, es einen gemeinsamen Entschluss mit H. zur Tat gab, blieb auch am Dienstag unklar. Der LKA-Beamte war beauftragt worden, Angaben des Hauptangeklagten dazu zu überprüfen. Dabei ging es unter anderem um eine Tankstelle, wo die Männer Bier gekauft hätten. Die Ermittlungen hierzu hätten nichts ergeben, sagte der Kriminalhauptkommissar. Deshalb könne er die Angaben «weder bestätigen noch falsifizieren».

In einem Auto, das Ernsts Schwiegervater gehörte und das der 47-Jährige eigentlich verkaufen sollte, fanden die Ermittler dem Beamten zufolge nach der Tat eine Wärmebildkamera, ein Zielfernrohr, ein Messer, eine Luftpistole und ein älteres Handy. Der Kriminalhauptkommissar berichtete zudem von einer Vernehmung von Ernsts erstem Verteidiger. Dieser habe Ernst mit den Worten zitiert, dass sein erstes Geständnis den Tatsachen entspreche. Ernst hatte die Tat dabei eingeräumt. Als Begründung habe Ernst angegeben, Walter Lübcke sei ein Volksschädling, der bestraft gehöre.

© dpa-infocom, dpa:201110-99-284167/2