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Corona-Hilfe
Bundesländer fordern Verlängerung der Überbrückungshilfe

Peter Altmaier
Auch der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hält eine Verlängerung für sinnvoll. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 geplant. Doch die Länder pochen auf eine Fortsetzung.

Düsseldorf (dpa) - Angesichts der steigenden Inzidenzzahlen in Deutschland fordern die Bundesländer mit großer Mehrheit eine Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfe III Plus über das Jahresende hinaus.

Das ist das Ergebnis einer Abfrage unter den Landeswirtschaftministerien und Senatsverwaltungen, die der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Andreas Pinkwart (FDP), durchführte.

Die Überbrückungshilfe III Plus, das zentrale Kriseninstrument der Bundesregierung, ist bislang bis Ende 2021 befristet. Die Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Erstattet werden fixe Betriebskosten.

«Außer Brandenburg und Schleswig Holstein haben sich alle anderen Länder für eine Verlängerung ausgesprochen», fasste der NRW-Wirtschaftsminister das Ergebnis in einem Brief an den geschäftsführenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zusammen. Pinkwart sprach sich für eine Verlängerung der Hilfen bis zum März 2022 aus. Gleichzeitig äußerten die Länder die «dringliche Bitte», die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Hilfen «angemessen zu verlängern», um die Bewilligungsstellen zu entlasten.

Auch Altmaier selbst hatte sich in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März zu verlängern. Wegen der Verschärfung der Corona-Lage seien zuletzt die Unsicherheiten gestiegen. Mit einer Verlängerung der Hilfen könnten die Wintermonate abgedeckt und ein «Fadenriss» bei der Konjunkturentwicklung verhindert werden, erklärte er. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatten ebenfalls eine Verlängerung bis Ende März gefordert.

© dpa-infocom, dpa:211116-99-14282/2