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Ukraine-Krieg
Faeser: Machen Druck auf Erfassung von Ukraine-Flüchtlingen

Registrierung der ankommenden Flüchtlinge
Für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es eine Online-Plattform zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Foto: Ole Spata
Täglich kommen zwar immer weniger geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Deutschland an, doch es sind noch immer Tausende. Innenministerin Faeser will nun die Registrierung voranbringen.

Berlin. In Deutschland kommen mittlerweile täglich deutlich weniger Flüchtlinge aus der Ukraine an. «Wir hatten Mitte März noch ein Ankunftsgeschehen von 15.000 Menschen, jetzt sind wir bei 2000», sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im «Frühstart» von RTL und n-tv.

Die Bundespolizei gehe derzeit von 390.000 ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland aus, es seien mit Sicherheit mehr, weil Menschen unerfasst «auch privat mit ihren Pkws» eingereist seien, sagt die Ministerin.

Registrierung ist Voraussetzung für Sozialleistung

Auch nachträglich müssten alle Angekommenen nun registriert werden. «Wir sind gerade dabei, sehr viel Druck reinzugeben, dass erfasst wird, registriert wird, auch mit Foto, mit Fingerabdrücken, wer hier ist.» Dies habe man auch zur Voraussetzung gemacht, um Sozialleistungen zu erhalten, betont Faeser.

Zahlen dazu, wie viele Flüchtlinge mittlerweile wieder aus Deutschland in die Ukraine zurückgekehrt sind, nennt Faeser nicht. «Wir wissen, dass aus Polen zumindest pro Tag fast 20.000 Geflüchtete jeden Tag wieder in die Ukraine zurückgehen, und wir wissen, dass dabei auch Geflüchtete sind, die sich in Deutschland aufgehalten haben», sagt die Ministerin. Das Kampfgeschehen sei sehr konzentriert auf den Osten der Ukraine. Sie könne natürlich auch nachvollziehen, «dass Familien, gerade Frauen, zurückgehen, die beispielsweise ihre erwachsenen Söhne in der Ukraine lassen mussten, weil sie zum Militär eingezogen wurden».

Für längere Aufenthalte benötigt es eine Erlaubnis

Ihre Aufenthaltserlaubnis können Flüchtlinge in mehr als 50 Kommunen und Landkreisen aus zehn Ländern nun online beantragen ( www.Germany4Ukraine.de). Weitere Ausländerbehörden sollen folgen, wie das Innenministerium mitteilt. Faeser begründet dies insbesondere damit, dass Geflüchteten aus der Ukraine eine zentrale, sichere und digitale Anlaufstelle geboten werden solle.

Ukrainische Staatsangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei im Bundesgebiet aufhalten. Für weiteren Aufenthalt muss eine Erlaubnis eingeholt werden - in der Regel bei der Ausländerbehörde, in der man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Polens Grenzwache vermelden viele Rückkehrende

Der Grenzschutz in Polen berichtet derweil von mehr rückkehrenden als neu ankommenden Flüchtlingen aus dem Nachbarland. Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine hätten polnische Grenzbeamte 3,033 Millionen Menschen an den offiziellen Übergängen zur Ukraine empfangen. Umgekehrt hätten mittlerweile aber auch 924.000 Personen die Grenze in die umgekehrte Richtung überquert.

© dpa-infocom, dpa:220429-99-97273/3