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Wem stehen die Rechte zu?
Gericht weist Klage im Urheberstreit über VW-Käfer-Design ab

VW Käfer
Der letzte Käfer lief 2003 in Puebla in Mexiko vom Band. Im September 2018 wurde bekannt, dass Volkswagen in diesem Sommer die Produktion des Käfer-Nachfolgers VW Beetle einstellen will. Foto: Julian Stratenschulte
Das Design des legendären VW-Käfer beschäftigt die Justiz. Es geht um Urheberrechte und Millionen Euro. Wem stehen sie zu? Die Richter finden eine eindeutige Antwort auf diese schwierige Frage.

Braunschweig (dpa) - Im Streit um die Urheberrechte für das Design des legendären VW Käfer und seines Nachfolgers New Beetle hat die Klägerin vor Gericht eine Niederlage erlitten.

Die Zivilkammer habe die Klage der Tochter und Erbin eines an der Entwicklung des ersten Käfers beteiligten Konstrukteurs abgewiesen, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit.

Die Tochter des früheren österreichischen Porsche-Designers Erwin Komenda (1904-1966) hatte gegenüber Volkswagen geltend gemacht, dass ihr Vater der Schöpfer des Ur-Käfers sei und sich sein Werk heute noch in dem VW-Beetle fortsetze. Wegen des Verkaufserfolgs stehe ihr daher ein Fairnessausgleich - gewissermaßen eine Nachvergütung für den großen Erfolg des kleinen Flitzers zu. Nach früheren Angaben des Anwalts der Klägerin ging es in dem Verfahren um fünf Millionen Euro. Aus Verjährungsgründen hat sie die Klage zuletzt auf die ab 2014 gebauten Fahrzeuge beschränkt. Volkswagen hielt die Klage für unbegründet.

Für die Frage, ob überhaupt ein nach dem Urheberrecht schutzfähiges Werk vorliegt, habe die Kammer zwei Zeichnungen aus dem Jahre 1934 untersucht, die nach Auffassung der Klägerin von ihrem Vater stammen. Die Urheberrechtsfähigkeit der Zeichnungen des Ur-Käfers als Werk der angewandten Kunst sei aber verneint worden, hieß es unter anderem zur Begründung.

Zum einen - so das Gericht - gab es zur Zeit der Anfertigung dieser Zeichnungen bereits diverse Entwürfe, die das Konzept des Fahrzeuges mit Heckmotor in stromlinienförmiger Karosse mit herabgezogener Fronthaube und dem in die herabgezogene Motorhaube übergehenden Heck vorweggenommen hatten. Zum anderen habe die Klägerin nicht nachweisen können, dass ihr Vater an dem Entwurf in dem früher von Ferdinand Porsche überreichten Exposé für einen Volkswagen beteiligt gewesen sei.

Wegen der erheblichen Unterschiede im Design des VW-Beetle hat das Gericht ferner verneint, dass es sich um eine Bearbeitung des aus den 1930er Jahre stammenden Modelle handelt. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Der letzte Käfer lief 2003 in Puebla in Mexiko vom Band. Im September 2018 wurde bekannt, dass Volkswagen in diesem Sommer die Produktion des Käfer-Nachfolgers VW Beetle einstellen will. Als Käfer-Schöpfer gilt Ferdinand Porsche.