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Immobilien
Neue Grundsteuer: Verbände fordern Zeit für Hausbesitzer

Stadtansicht Stuttgart
Hausdächer in einem Innenstadtbezirk der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Foto: Marijan Murat
Im Sommer müssen Hausbesitzer den Finanzämtern einige Daten über ihre Immobilie melden. Damit wird die Grundsteuer neu berechnet. Verbände sehen einige Stolperfallen.

Berlin. Auf Millionen Hausbesitzer kommt im Sommer wegen der neuen Grundsteuer-Berechnung eine Art zweite Steuererklärung zu. Sie müssen den Finanzämtern Daten wie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte melden.

Doch die Unterlagen dafür könnten mitunter schwer zu beschaffen sein, fürchten Verbände. Sie meinen: Hausbesitzer müssen für ihre Grundsteuer-Erklärung deutlich mehr Zeit bekommen.

Verlängerung der Frist gefordert

«Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben», sagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem, wer sein Haus oder Grundstück geerbt habe, könnte Probleme bekommen, die Unterlagen zusammenzusuchen. Für die nötigen Recherchen dürften die Eigentümer zudem kaum fachlichen Beistand wie Architekten oder Steuerberater finden. Deshalb fordert Haus und Grund gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler eine Verlängerung der Frist um drei Monate bis Ende Januar 2023.

Die Reform der Grundsteuer wurde bereits vor mehr als zwei Jahren beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung gefordert hatte. Denn bisher berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Ab 2025 soll nun ein neuer Rechenweg gelten. Vorher müssen aber fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Steuerbehörden stehen vor einem ihrer größten Projekte in der Nachkriegsgeschichte.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie deckte vor der Corona-Krise etwa 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen, aus denen etwa Schwimmbäder oder Theater bezahlt werden. Gezahlt wird sie von jedem Grundstücks- und Immobilienbesitzer - ein Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung aber auf die Mieter umlegen. Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge.

Länder verwenden unterschiedliche Berechnungsmodelle

Für die neue Berechnung brauchen die Finanzämter jetzt Angaben zum Grundstück und zum Gebäude, also Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern - aber eben auch Wohnflächen und Bodenrichtwerte. Je nach Bundesland können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden. Einreichen kann man die Grundsteuer-Erklärung nach bisherigen Plänen nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober - mit wenigen Ausnahmen online über die Steuerplattform Elster.

«Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie», warnte der Präsident des Steuerzahlerbund, Reiner Holznagel. Er forderte zeitnahe Informationsschreiben an die Haus- und Grundstücksbesitzer, die auch Hinweise und Hilfestellung für die Erklärung enthalten. Mehrere Bundesländer wollten ihre Hausbesitzer erst im Juni informieren, kritisierte er. Dabei sei Vorbereitung wegen des kurzen Zeitraums essenziell.

Denn es gibt einige Stolperfallen: Bodenrichtwerte müssen womöglich bei unabhängigen Gutachterausschüssen recherchiert werden. Beim Baujahr müssen eventuell Kernsanierungen berücksichtigt werden, die die Restnutzungsdauer eines Hauses verlängern könnten. Bei der Wohnfläche müssen An- und Umbauten notfalls selbst ausgemessen werden. Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022, was danach noch verändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.

Die Finanzämter ermitteln aus den eingereichten Daten den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser ist allerdings nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Wie viel am Ende fällig wird, erfahren die Eigentümer wahrscheinlich erst 2025, denn die Gemeinden können ihre Hebesätze anpassen. Diese Faktoren bestimmen letztlich, wie viel man in welcher Gemeinde zahlen muss. Zwar sind die Kommunen angehalten, ihre Einnahmen in etwa auf dem gleichen Niveau zu belassen wie bisher, verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

© dpa-infocom, dpa:220417-99-943730/4