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Verdopplung angestrebt
NRW-Innenminister will höhere Strafen für Kindesmissbrauch

Herbert Reul
NRW-Innenminister Herbert Reul fordert eine teilweise Verdopplung der Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. Foto: Federico Gambarini/dpa
Der Skandal um jahrelangen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat Entsetzen ausgelöst. Der nordrhein-westfälische Innenminister will nun bundesweit eine härtere Gangart durchsetzen.

Lübeck (dpa) - Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) fordert höhere Strafen für Kindesmissbrauch. Entsprechende Vorstrafen sollen wesentlich später im Bundeszentralregister getilgt werden.

Beide Forderungen bringt Reul bei der Innenministerkonferenz (IMK) ein, die noch bis Freitag in Lübeck tagt. Der CDU-Politiker will, dass die Innenminister sich offiziell für eine teilweise Verdopplung der Strafen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie einsetzen.

So soll Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen - nicht nur als Vergehen - eingestuft werden, was mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft einherginge. Beim Besitz von Kinderpornografie sollen künftig nach Reuls Willen bis zu fünf Jahre statt bis zu drei Jahre drohen. Bei schwerem sexuellen Missbrauch solle die Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre steigen.

«Wir brauchen in diesem Bereich dringend höhere Strafen. Die Täter müssen wissen, dass es, wenn sie erwischt werden, richtig weh tut», sagte Reul. Das Bundesjustizministerium stehe hier «auf der Bremse.» Er fordert bei der Innenministerkonferenz auch eine «deutliche Verlängerung» der Tilgungsfristen für das Bundeszentralregister und der Fristen für die Nichtaufnahme in polizeiliche Führungszeugnisse für Straftäter aus dem Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie. So solle verhindert werden, dass Verurteilte in Zukunft noch Berufe in der Nähe von Kindern ausüben können.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte, Kindesmissbrauch gehöre zu den schwersten Taten, die das deutsche Recht kenne. «Das geltende Strafrecht gibt den Gerichten den Raum, die Taten mit empfindlichen Strafen zu ahnden. Das hat zuletzt die Verurteilung im Fall Lügde zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung gezeigt.» Ebenso wichtig sei die bestmögliche Ausstattung von Polizei und Justiz, um Taten zu verfolgen und zu verhindern.

Der Gastgeber des Treffens, der schleswig-holsteinische Minister Hans-Joachim Grote (CDU), sagte am Donnerstag in Lübeck, Menschen, die Kinderpornografie verbreitet hätten oder wegen Gewalt gegen Kinder rechtskräftig verurteilt seien, dürften nicht nach kurzer Zeit wieder «mit einer weißen Weste» dastehen. «Die Meinung dazu ist glaube ich einhellig, aber wir müssen das mit den Justizministerinnen und -ministern besprechen.» Diese müssten entsprechende Beschlüsse fassen.

Grote sagte, auch das Thema Vorratsdatenspeicherung sei zu diskutieren, und zwar bei Gewalt und Radikalisierung im Internet, aber auch bei Kinderpornografie. In manchen Ländern sei die Speicherung gesetzlich nicht möglich, auch Schleswig-Holstein habe sich zuletzt dagegen entschieden. Nach mehreren Gerichtsurteilen nutzen die Länder derzeit die Vorratsdatenspeicherung nicht für die Strafverfolgung.

Vorratsdatenspeicherung ist das systematische Speichern von Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass. Die Datensammlung soll Ermittlern helfen, Terroranschläge zu verhindern und schwere Verbrechen aufzuklären. Das Thema ist seit Jahren umstritten.

Die Minister hatten schon am Vorabend betont, den Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus stärken zu wollen. Das Thema Radikalisierung im Internet sei altbekannt, sagte Grote. «Es geht einfach darum, wie können wir unsere Dienste besser miteinander abstimmen.» Nach dem antisemitischen Terroranschlag von Halle hatten die Innenminister bereits bei einem Sondertreffen im Oktober in Berlin unter anderem eine bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und verstärkten Schutz von Synagogen vereinbart.