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Corona-Pandemie
Weitere Bundesländer lockern Maskenpflicht an Schulen

FFP2-Maske in Grundschule
Eine FFP2-Maske liegt in einer Grundschule auf einem Tisch. In zwei Bundesländern greifen ab Montag Lockerungen bei der Maskenpflicht an Schulen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Ob Schülerinnen und Schüler noch eine Maske in der Schule tragen müssen, hängt vom Bundesland ab. Die Regeln werden nun zum Teil gelockert. Das Thema sorgt weiter für hitzige Debatten.

Berlin (dpa) - Während weitere Bundesländer die Maskenpflicht an Schulen lockern, warnen die Kommunen vor vorschnellen Schritten.

Schülerinnen und Schüler seien eine besonders gefährdete Gruppe, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, am Montag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Besonders in Gebieten, wo die Inzidenzzahlen vergleichsweise hoch seien, müsse an der Maskenpflicht an Schulen festgehalten werden. Kinderärzte hingegen fordern ein generelles Ende der Maskenpflicht an Schulen.

Am Montag traten in Bayern und Berlin Lockerungen in Kraft, auch in anderen Bundesländern werden Neuregelungen erwogen. In Berlin müssen jüngere Schüler bis zur sechsten Klasse seit Montag im Unterricht keine Maske mehr tragen, in Bayern entfiel die Tragepflicht im Klassenzimmer zum Wochenbeginn für alle Schüler. Solche oder ähnliche Regelungen gelten auch in anderen Bundesländern oder sind dort in Planung (siehe Übersicht unten). Im Saarland müssen Schülerinnen und Schüler seit Freitag in der Schule überhaupt keine Maske mehr tragen.

Tests sind vermehrt wichtig

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) äußerte Verständnis für die Schüler. «Das Tragen von Masken beeinträchtigt einen normalen Unterricht und ist für die Schülerinnen und Schüler belastend», sagte sie der Düsseldorfer «Rheinischen Post». «Allerdings muss bei einer Lockerung der Maskenpflicht weiter oder sogar vermehrt in den Schulen getestet werden», verlangte sie vor allem mit Blick auf die Zeit nach den Herbstferien, die jetzt je nach Bundesland schon laufen oder demnächst vielerorts beginnen.

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, mahnte zur Vorsicht: Schülerinnen und Schüler könnten zum großen Teil noch nicht geimpft werden und müssten über viele Stunden auf vergleichsweise engem Raum täglich am Unterricht teilnehmen. «Deswegen ist es weiterhin wichtig, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet werden und insbesondere in Gebieten, wo die Inzidenzzahlen vergleichsweise hoch sind, auch an der Maskenpflicht festgehalten wird», sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Ende der Maskenpflicht gefordert

Der Berliner Kinderarzt und Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske, forderte hingegen im Deutschlandfunk ein Ende der Maskenpflicht für Kinder - «weil Kinder und Jugendliche jetzt genügend gelitten haben». Sie hätten zurückgesteckt und Rücksicht auf ältere Altersgruppen genommen. «Jetzt ist endlich wieder Zeit, normalen Unterricht zu machen, normal durch Mund und Nase atmen zu können, ohne dass hier eine Beschränkung durch die Maske da ist.»

Natürlich würden sich Viren dadurch wieder schneller verbreiten, sagte Maske. «Aber wir sind wenig besorgt, weil Kinder sehr, sehr, sehr selten wirklich schwer erkranken.» Sie sollten aber weiter durch Impfungen des Schulpersonals und der Lehrer geschützt werden. «Wann wollen wir denn zur Normalität zurückkehren? Wollen wir jetzt immer Maske tragen?», fragte der Kinderarzt. Infektionen gebe es immer. Corona sei für diese Altersgruppe relativ harmlos. «Wir wollen das nicht herunterspielen, es gibt einzelne schwere Verläufe, gar keine Frage, aber es ist ein im Moment für Kinder harmloser Infekt.»

Die Virologin Melanie Brinkmann vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung hatte sich gegen eine Abschaffung der Maskenpflicht an Schulen ausgesprochen und in der «Rheinischen Post» Kritik daran geübt. «Bei der hohen Anzahl an Nicht-Geimpften, und hierzu zählen die Kinder, halte ich diese Entscheidung für verfrüht – und ehrlich gesagt auch für ziemlich dumm.»

DIE REGELUNGEN IN DEN LÄNDERN: 

BAYERN - Im Schulgebäude gilt weiterhin die Maskenpflicht, im Unterricht seit Montag aber nicht mehr. Die entsprechende neue Corona-Verordnung des Freistaats gilt bis Ende des Monats und wird dann je nach Lage erneut geändert, verlängert und/oder ergänzt.

BADEN-WÜRTTEMBERG - Im Schulgebäude und im Unterricht gilt Maskenpflicht, auf dem Hof nicht. Ab 18. Oktober soll die Maskenpflicht im Unterricht fallen.

BERLIN - Im Schulgebäude und im Unterricht gilt Maskenpflicht, auf dem Hof und beim Sport nicht. Schüler bis zur sechsten Klasse sind von der Tragepflicht im Unterricht befreit.

BRANDENBURG - Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht, außer für Schüler bis zur 6. Klasse. Ältere Schüler dürfen die Maske bei Klausuren ab vier Stunden absetzen, wenn der Mindestabstand gewährleistet ist.

BREMEN - An Grundschulen muss in Bremen keine Maske getragen werden. An weiterführenden Schulen herrscht im Grundsatz Maskenpflicht, aber nicht im Unterricht, in der Mensa oder im Hort.

HAMBURG - In Hamburg sind momentan Herbstferien. Danach soll es bei der Maskenpflicht auch im Unterricht bleiben. Draußen und beim Sport muss keine Maske getragen werden.

HESSEN - In Hessen gilt im Schulgebäude Maskenpflicht, aber nicht am Platz, draußen und beim Sport ebenfalls nicht. Nach den Herbstferien - also ab dem 25. Oktober - muss sicherheitshalber für zwei Wochen auch wieder die Maske am Platz aufgesetzt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN - Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss ab kommender Woche nach den Ferien für zwei Wochen wieder Maske auch im Unterricht getragen werden. Ansonsten gilt die Maskenpflicht an Schulen je nach Infektionsgeschehen auf Kreisebene.

NIEDERSACHSEN - Im Schulgebäude und im Unterricht gilt Maskenpflicht. Ausgenommen vom Tragen der Maske im Klassenraum sind Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klasse. Draußen und beim Sport gilt keine Maskenpflicht.

NORDRHEIN-WESTFALEN - Im bevölkerungsreichsten Bundesland gilt Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht, auf dem Hof nicht. Die Landesregierung berät noch, ob es nach den Herbstferien Lockerungen geben kann.

RHEINLAND-PFALZ - In Rheinland-Pfalz gilt derzeit Maskenpflicht im Schulgebäude, aber nicht am Platz und auch nicht auf dem Hof. Je nach Warnstufe kann sich das ändern. An der Grundschule gibt es erst ab Corona-Warnstufe 3 eine Maskenpflicht im Unterricht, an den weiterführenden Schulen ab Warnstufe 2.

SAARLAND - Im Saarland müssen an Schulen seit vergangenen Freitag grundsätzlich keine Masken mehr aufgesetzt werden. Getestet wird aber weiter.

SACHSEN - In Sachsen gilt ab einer Inzidenz von 35 Maskenpflicht im Schulgebäude und auch im Unterricht. Von Masken im Klassenraum befreit sind Grundschüler oder ältere Schüler, die Klausuren und Prüfungen schreiben. Die Staatsregierung berät zur Zeit darüber, ob die Maskenpflicht im Unterricht nach den Herbstferien ab November abgeschafft wird oder nicht.

SACHSEN-ANHALT - Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht, im Unterricht und draußen nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN - Es gilt Maskenpflicht im Unterricht und im Schulgebäude, aber nicht auf dem Hof. Ab November könnte die Maskenpflicht am Platz fallen. Details würden noch abgestimmt, heißt es aus dem Bildungsministerium.

THÜRINGEN - Im Schulgebäude gilt Maskenpflicht, im Unterricht je nach Corona-Warnstufe.

© dpa-infocom, dpa:211004-99-468786/6

Komplettes Interview Kinderarzt im Deutschlandfunk