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Rund 1800 Kinder
Weniger Vermisstenfälle in Deutschland

«Vermisst»
Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet aktuell weniger Vermisste als noch Ende 2019. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Manchmal verschwinden Menschen über Tage und tauchen wieder auf. Andere bleiben wie vom Erdboden verschluckt. 2020 waren es weniger Menschen. Die Aufklärungsquote bei Kindern war hoch.

Berlin (dpa) - In Deutschland werden zur Zeit weniger Menschen vermisst als noch Ende 2019. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) galten Anfang November bundesweit 8610 Menschen als vermisst.

Hinzu kamen rund 2000 Fälle, bei denen das BKA an einer im Ausland initiierten Vermisstenfahndung beteiligt wurde.

Unter den derzeit Vermissten sind rund 1800 Kinder und rund 2800 Jugendliche. Dazu zählen Minderjährige, die sich regelmäßig entfernen - meist aus Jugendeinrichtungen - und dann nach kurzer Zeit wieder auftauchen. Außerdem zählen in diese Kategorie Minderjährige, die einem Elternteil zu Unrecht entzogen wurden. Die Aufklärungsquote lag bei Fällen, in denen Kinder vermisst wurden, laut BKA bei fast 97 Prozent.

Gemäß den Erfahrungen der Polizei lassen sich etwa die Hälfte aller Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche klären. Der Anteil der Menschen, die länger als ein Jahr vermisst bleiben, liegt laut Polizeistatistik bei drei Prozent.

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die als vermisst gelten, ist in diesem Jahr erneut gesunken. Anfang November waren es laut BKA noch 1596 junge Flüchtlinge, die ohne Eltern unterwegs waren und nach denen gesucht wurde. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 2100 unbegleitete Minderjährige. Im Dezember 2018 galten 3380 junge Flüchtlinge als vermisst. Das Bundeskriminalamt weist allerdings darauf hin, dass wohl ein Teil der Vermisstenfälle auf unterschiedliche Namensschreibweisen und Mehrfachnennungen zurückzuführen ist. Vor allem in den Jahren 2015 und 2016 hatten sich zahlreiche junge Flüchtlinge aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften entfernt - teilweise um weiter zu reisen zu Verwandten in anderen EU-Staaten.

Personen gelten als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, ihr Aufenthalt unbekannt ist und für sie eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann. Das bedeutet, sie können Opfer einer Straftat gewesen sein oder es liegen ein Unglücksfall, Hilflosigkeit oder eine Selbsttötungsabsicht vor. Sind Minderjährige plötzlich verschwunden, gehen die Ermittler zunächst grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben aus.

© dpa-infocom, dpa:201224-99-803789/2

Vermisstenfälle BKA