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16 Jahre alter Mordfall: Lebenslang gefordert

Eine Bronzestatue der Justitia
Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archiv
Freiburg (dpa/lsw) -Im Prozess um einen mehr als 16 Jahre alten Mord an einer Reinigungsfrau in Bad Krozingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der heute 55 Jahre alte Angeklagte habe die Frau entführt und dann mit zahlreichen Messerstichen aus Wut umgebracht. Die Tat sei als Mord aus niederen Beweggründen, Heimtücke und zur Verdeckung der Entführung zu werten. Der Mann habe sich rächen wollen für vermeintliche Ungerechtigkeiten, die das Opfer seiner damaligen Freundin zugefügt haben soll.
Freiburg im Breisgau.

Freiburg (dpa/lsw) -Im Prozess um einen mehr als 16 Jahre alten Mord an einer Reinigungsfrau in Bad Krozingen hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der heute 55 Jahre alte Angeklagte habe die Frau entführt und dann mit zahlreichen Messerstichen aus Wut umgebracht. Die Tat sei als Mord aus niederen Beweggründen, Heimtücke und zur Verdeckung der Entführung zu werten. Der Mann habe sich rächen wollen für vermeintliche Ungerechtigkeiten, die das Opfer seiner damaligen Freundin zugefügt haben soll.

Die Vertreter der Hinterbliebenen sagten am Dienstag beim Prozess am Landgericht Freiburg, der Angeklagte habe 2003 nicht im Affekt getötet, sondern grausam und mit Vorsatz. Das Urteil soll am nächsten Montag (11.3.) gesprochen werden.

Aus Sicht der Verteidigung handelt es sich um Totschlag. Eine Tötungsabsicht sei «reine Spekulation». Die Entführung der Frau vor der Tötung sei zudem keine räuberische Erpressung gewesen. Der Angeklagte habe erst nach der Tat den Entschluss gefasst, Geld vom Konto der Frau abzuheben. Das Geständnis des Mannes und seine Reue seien strafmildernd zu werten.

Der Angeklagte war im Sommer 2018 nach einem Hinweis aus seinem persönlichen Umfeld verhaftet worden. Bereits in der ersten Vernehmung gestand er die Tat. In seinem letzten Wort vor Gericht sagte er, dass er das Opfer nicht töten wollte und dass ihm die Tat «sehr, sehr leid» tue.

Pressemitteilung des Gerichts zum Prozess

Informationen der Polizei zu dem Fall vom 21.9.2018