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Urteil
27-Jähriger muss für Mord an Nachbarin lebenslang in Haft

Prozess wegen Mordes
Der Angeklagte sitzt im Landgericht an einem Tisch und wird von Justizbeamten bewacht. Foto: Stefan Puchner
Ein junger Mann bricht nachts in die Wohnung seiner Nachbarin ein. Als ihn die Seniorin entdeckt, schlägt er sie brutal nieder - die 87-Jährige stirbt. Nun muss der Mann für lange Zeit in Haft.

Ellwangen. In einer Nacht im März bricht ein junger Mann in die Wohnung seiner 87-jährigen Nachbarin ein. Als sie ihn entdeckt und droht, die Polizei zu rufen, schlägt er brutal auf sie ein und tritt der am Boden liegenden Seniorin mehrfach auf den Kopf. Sie stirbt in einer Klinik.

Wegen Mordes hat das Landgericht Ellwangen den 27-Jährigen am Donnerstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete es die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht sah es erwiesen an, dass der Grieche mit seinem Angriff auf die Seniorin nach seinem Einbruch in dem Haus in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim) in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Das Opfer sei in brutaler Art und Weise totgeschlagen worden, sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung.

Aufgrund eines Schädelhirntraumas und eingeatmeten Bluts war die Frau am Tag nach der Tat im Krankenhaus gestorben. Noch in der Nacht waren ein Nachbar sowie ein Notarzt der Frau schnell zur Hilfe geeilt.

Die Beweislage in dem Prozess war erdrückend. An Schuhen und Kleidung des Mannes fanden Ermittler zahlreiche Blutspuren. Abdrücke seiner Schuhe zeigten, dass er der Frau mit diesen mehrfach gegen den Kopf getreten hatte.

Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht als Unfall ausgegeben und behauptet, die Frau habe ihn am Fuß festgehalten. Er habe aus der Wohnung flüchten wollen und nicht vorgehabt, die Seniorin zu töten. Die Verteidiger des Mannes wiesen zudem darauf hin, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden habe und übernächtigt gewesen sei.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft nahm der Mann mit den Schlägen und Tritten den Tod der Frau dagegen bewusst in Kauf. Er habe den Einbruch dadurch vertuschen wollen und so das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Dieser Argumentation folgte das Gericht. Die Version des Angeklagten sei durch die Beweislage komplett widerlegt, sagte der Vorsitzende Richter. Es sei nicht zu bezweifeln, dass der Angeklagte aufgrund des Todes später entsetzt gewesen sei. Entscheidend für den Schuldspruch sei aber das Motiv im Moment der Tat.

Das Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidiger des Mannes sahen die Tötungsabsicht nicht als erfüllt und hatten für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von fünf Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:221026-99-273017/5