1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

330 Corona-Verfahren beim VGH: Neuer Senat soll entlasten

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Schriftzug «Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg» steht über dem Haupteingang des Verwaltungsgerichtshofs. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild
Viele Menschen wollen sich mit den Corona-Regeln nicht abfinden. Sie stellen die entsprechenden Verordnungen der Landesregierung beim Verwaltungsgerichtshof auf den Prüfstand. Die Mannheimer Richter haben alle Hände voll zu tun.
Mannheim.

Mannheim (dpa/lsw) - Vom Gastronom bis zur Bordellbetreiberin, vom reiselustigen Privatier bis zum «Querdenker» - sie alle sind 2020 gegen Corona-Regeln vor den Kadi gezogen. Der Widerstand gegen die Verordnungen der baden-württembergischen Landesregierung beschäftigt vor allem den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. «Das Thema hat uns 2020 sehr auf Trab gehalten», sagt Sprecher Matthias Hettich in einer Bilanz. Beim VGH sind knapp 330 Verfahren eingegangen, der Großteil davon Normenkontrollverfahren. Dabei überprüfen die Richter, ob Rechtsnormen wie Satzungen und Verordnungen mit höherrangigem Recht - etwa dem Grundgesetz - vereinbar sind.

Für die schon vor Corona wegen Asylverfahren stark beanspruchten Mannheimer Richter gibt es aber einen Lichtblick. «Ich hoffe, dass bereits im ersten Quartal 2021 ein zusätzlicher Senat eingerichtet wird», sagt Hettich. Denn auch nach Ansicht von Justizminister Guido Wolf (CDU) ist der VGH derzeit in besonderer Weise gefordert. «Es ist nicht nur eine gestiegene Anzahl an Asylverfahren, die dort jetzt in der zweiten Instanz ankommt, das Gericht ist aktuell auch mit einer Vielzahl an Verfahren im Zusammenhang mit den coronabedingten Einschränkungen befasst.» Dem werde mit einem zusätzlichen Senat - einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Richtern - bald Abhilfe geschaffen. «Gerade in solchen sehr dynamischen Zeiten, wie wir sie aktuell erleben, wird uns die Bedeutung eines effektiven Rechtsschutzes durch unabhängige Gerichte nochmals deutlich vor Augen geführt», sagte Wolf.

Vor allem der für das Infektionsschutzrecht zuständige 1. Senat ist derzeit gefragt. Er hatte bereits Anfang August 2020 Waffenrecht und Tierschutzrecht an den 6. Senat abgegeben. Der neue 16. Senat soll sich vor allem mit Asylsachen beschäftigen - und damit anderen Senaten helfen, in der Corona-Klagewelle nicht unterzugehen.

Am höchsten Verwaltungsgericht des Landes sind 97 Hauptsache- und 198 Eilverfahren im Zusammenhang mit Corona entschieden worden oder noch anhängig; dabei waren oder sind manche Antragsteller auf beiden Wegen unterwegs. Hinzu kommen knapp 30 Verfahren zum Komplex Versammlungsfreiheit, ein Thema für das der VGH zweitinstanzlich zuständig ist. Beispiel: Kürzlich bestätigte er den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg, wegen einer sehr wahrscheinlichen hohen Ansteckungsgefahr eine «Querdenken»-Demo mit mehreren Tausend Teilnehmern in Weil am Rhein (Kreis Lörrach) zu untersagen.

Von den fast 200 Eilverfahren sind 188 bereits entschieden - mit einer Erfolgsquote der Antragssteller von laut Hettich «deutlich weniger als 10 Prozent». Bei Eilanträgen gegen die Maskenpflicht sowie gegen Betriebsschließungen im ersten Lockdown unterlagen die Antragsteller. Im Oktober entschied der VGH hingegen im Sinne der Antragsstellerin, dass die seit März 2020 andauernde Schließung von Prostitutionsstätten mittlerweile unverhältnismäßig sei. Das Gericht kippte auch das Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 neu gemeldeten Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner.

Von den Hauptsacheverfahren sind noch 60 anhängig. Die restlichen 37 wurden erledigt, sei es, dass Anträge zurückgezogen oder abgelehnt wurden oder Antragsteller keinen Rechtsanwalt hatten. Vor dem VGH besteht Anwaltszwang. Oder die angefochtene Norm ist zwischenzeitlich aufgehoben worden, wie Hettich erläuterte. Inhaltliche Entscheidungen in Hauptsacheverfahren zu den «großen Fragen» lägen noch nicht vor.

So müsse in den bevorstehenden mündlichen Verhandlungen erörtert werden, ob das Parlament nicht viel stärker in die Entscheidungen im Kampf gegen die Pandemie eingebunden werden müsse. Auch sei zu klären, so Hettich, ob weniger einschneidende Regeln als die ergriffenen nicht den gleichen Effekt hätten erzielen können, ohne dadurch den Gastronomen und Händlern den Boden unter den Füßen wegzuziehen.

PM zu verschiedenen Verfahren