Die Stadt Ulm stimme sich derzeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt beim Alb-Donau-Kreis über mögliche Maßnahmen ab, sagte eine Stadtsprecherin. Der Landkreis kündigte entsprechende Quarantäne- und Infektionsschutzmaßnahmen an.
Der Ulmer Betrieb ist nach der Corona-Verordnung des Landes zu wöchentlichen Tests verpflichtet. Das Gesundheitsamt habe dem Schlachthof keine Ausnahme erteilt, auch wenn der Betreiber dies beantragt habe, teilte der Sprecher des Landkreises mit. «Die wöchentlichen Reihentestungen der Beschäftigten haben nun dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zeitnah erkannt werden konnte.» Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.