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Anklage fordert mehrjährige Haftstrafen für Clan-Mitglieder

Oberlandesgericht Stuttgart
Ein Schild weist in Stuttgart-Stammheim auf das Oberlandesgericht hin. Foto: Marijan Murat/dpa/Archiv
Stuttgart(dpa/lsw) - Im Prozess um einen blutigen Streit zwischen zwei syrischen Großfamilien in Singen haben am Montag die Plädoyers begonnen. Die Oberstaatsanwalt Konstanz forderte für die acht Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung Haftstrafen zwischen zwei Jahren, sechs Monaten und vier Jahren, neun Monaten.
Stuttgart.

Sie sieht es als erwiesen an, dass im Dezember vergangenen Jahres die jungen Männer drei Mitglieder einer verfeindeten, ebenfalls aus Syrien stammenden Familie auf offener Straße überfallen und zum Teil schwer verletzt haben. Eines ihrer Opfer musste wegen Schnittwunden am Oberschenkel notoperiert werden. Die Angeklagten waren kurz nach der Tat verhaftet und in Untersuchungshaft gebracht worden.

Nach Auffassung der Anklagebehörde war der Überfall zuvor in einer WhatsApp-Gruppe gezielt geplant worden. In den Chats sollen sogar Todesdrohungen geäußert worden sein. Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach zeigte sich allerdings überzeugt, dass es kein Mordanschlag war: Mit dem Messer seien keine Stichverletzungen zugefügt worden, sondern ausschließlich oberflächliche Schnittwunden. Die sollten dazu führen, das Opfer nicht nur zu verletzen, sondern auch zu demütigen. Außerdem seien Narben im Gesicht zurückgeblieben, die die Schwere der Tat vergrößerten.

In den ersten Plädoyers verlangten die Verteidiger, die individuelle Schuld an der Tat stärker zu berücksichtigen. Einer von ihnen forderte für seinen Mandaten eine Bewährungsstrafe. Für ihn ist der Überfall aus einem Impuls entstanden und nicht vorbereitet gewesen. Ein weiterer Anwalt hielt das geforderte Strafmaß für weit überzogen. Zuvor hatte sich die Verteidigung mit dem Anwalt der Nebenklage auf einen Täter-Opfer-Ausgleich verständigt. Annähernd 30.000 Euro gehen an die Geschädigten; 22.000 Euro legten die Anwälte bar auf den Tisch ihres Kollegen der Nebenklage.

Die Plädoyers werden am Mittwoch (13.10.) um 11.30 Uhr im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stuttgart-Stammheim fortgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:211011-99-561697/3