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Kurznachrichtendienst
Antisemitismusbeauftragter verklagt Twitter

Michael Blume
Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg. Foto: Stefan Puchner
Im April hieß es «Künast gegen Facebook» - jetzt verhandelt das Landgericht Frankfurt «Blume gegen Twitter». Der Antisemitismusbeauftragte aus Baden-Württemberg will sich juristisch gegen Falschaussagen im Internet zur Wehr setzten.

Frankfurt/Main. Mit einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt will Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume Twitter juristisch dazu zwingen, mutmaßliche Falschaussagen über ihn zu löschen. Er wirft dem Kurznachrichtendienst vor, für die Verbreitung von Verleumdungen mitverantwortlich zu sein. Das Unternehmen soll nach Angaben seines Anwalts Chan-jo Jun und der unterstützenden Organisation Hateaid knapp 50 gemeldete Tweets nicht ordnungsgemäß auf deren Rechtswidrigkeit überprüft, sondern lediglich interne Richtlinien angewandt haben.

Neben den mutmaßlichen Verleumdungen sollen den Angaben zufolge alle «kerngleichen Inhalte umgehend entfernt werden und auch künftig nicht wiederhergestellt werden dürfen». Das Urteil in dem auf einen Verhandlungstag angesetzten Zivilprozess soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 14. Dezember (10.00 Uhr) verkündet werden. «Mir geht es nicht darum, dass Twitter den Betrieb einstellt», sagte Blume der Deutschen Presse-Agentur zum Prozessauftakt am Donnerstag.

Vielmehr gehe es um die ganz grundsätzliche Frage, wie viel Hetze auf Twitter verbreitet werden dürfe und inwieweit Opfer von Verleumdungskampagnen allein gelassen würden. Auf der Plattform sei etwa behauptet worden, er gehe fremd und er betrüge seine Frau mit Minderjährigen, sagte Blume. «Twitter soll mit meiner Klage dafür sorgen, dass die Accounts gelöscht bleiben.» Der Kurznachrichtendienst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Erst im April hatte die Bundestagsabgeordnete Renate Künast vor dem Landgericht Frankfurt einen Streit mit dem Facebook-Konzern Meta um die Löschung von ehrverletzenden Falschzitaten gewonnen. Die Grünen-Politikerin hatte darauf geklagt, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination - ein Meme - mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf dem sozialen Netzwerk gesperrt wird. Betroffen von der Entscheidung waren auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt.

HateAid gGmbH

© dpa-infocom, dpa:221124-99-646014/4