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Bäckereicafés dürfen den ganzen Sonntag Brötchen verkaufen

Brötchenproduktion in Großbäckerei
Brötchen auf dem Fließband in einer Großbäckerei kommen aus dem Ofen. Foto: Achim Scheidemann/dpa/Archivbild
Karlsruhe (dpa) - Kunden können sich mit dem Kauf ihrer Sonntagsbrötchen in Zukunft Zeit lassen. Bäckereien dürfen sie nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) auch außerhalb der vorgeschriebenen Öffnungszeiten bedienen - allerdings nur in Filialen, in denen der Thekenverkauf mit einem Café kombiniert ist. Solche Bäckereicafés zählten als Gaststätten, entschieden die Richter in Karlsruhe am Donnerstag. Als «zubereitete Speisen» dürften Brot und Brötchen von früh bis spät abgegeben werden. (Az. I ZR 44/19)
Karlsruhe.

Die obersten Zivilrichter bestätigten damit ein Urteil des Oberlandesgerichts München. In dem Fall hatte die Wettbewerbszentrale einen Backwaren-Hersteller mit Filialen in München verklagt, weil Kunden Brötchen dort vor- und nachmittags kaufen konnten. In Bayern dürfen Bäckereien an Sonntagen nur drei Stunden öffnen. Daran muss sich die Kette laut BGH aber nicht halten, weil es in den Läden auch Tische und Stühle gibt. Das Gaststättenrecht ist in dem Punkt in allen Bundesländern ähnlich, daher gilt das Urteil bundesweit.

Ankündigung des BGH

Urteil des OLG München vom 14. Februar 2019

Urteil des Landgerichts München II vom 20. April 2018

Wettbewerbszentrale zur anstehenden Verhandlung

Über das Ladenschlussrecht in Bayern

Über die Berliner Ladenöffnungszeiten

Bäckerhandwerk zu Sonntagsöffnungszeiten