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Bankkonten geplündert: Senior zu Haftstrafe verurteilt

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Berlin (dpa/bb) - Weil er mit gefälschten Personalausweisen in mehreren Städten fremde Bankkonten geplündert hatte, ist ein Senior zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 68-Jährigen am Montag der Urkundenfälschung sowie des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig. Er habe 222 000 Euro erschwindelt, hieß es weiter im Urteil. Der Rentner habe sich für seinen Sohn «in ein System begeben, das hochgradig organisiert ist».
Berlin.

Der zuletzt als Taxifahrer tätige Mann hatte gestanden und erklärt, an den sieben angeklagten Fällen habe er sich beteiligt, weil ihn sein Sohn darum gebeten habe. «Er sagte, dass er Schulden habe und bedroht werde.» Der 38-Jährige, der inzwischen wegen ähnlicher Taten zu fünf Jahren Haft verurteilt worden ist, habe ihm auf der Fahrt zu Tatorten Anweisungen erteilt. Zwei Drittel des erschwindelten Geldes seien an ihm unbekannte Hintermänner gegangen. Den Rest der Beute habe er seinem Sohn gegeben. Wie die Drahtzieher an die verwendeten Personal- und Bankdaten gekommen seien, wisse er nicht.

Dem Rentner wurden Taten von Januar bis April 2019 vorgeworfen. Er habe sich mit gefälschten Personalausweisen in verschiedene, zuvor sorgfältig ausgesuchte Filialen von Bankinstituten außerhalb von Berlin begeben und sich erhebliche Geldbeträge auszahlen lassen. Er habe unter anderem in Bautzen (Sachsen), Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg), Trier (Rheinland-Pfalz) sowie in Düsseldorf betrogen.

Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 222 000 Euro an. Der Staatsanwalt hatte auf dreieinhalb Jahre Haft plädiert. Der Verteidiger forderte eine Bewährungsstrafe. Das Urteil gegen den Senior ist noch nicht rechtskräftig.