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Amtsgericht
Bewährungsstrafen im Freiburger Kidnappingprozess

Mann ins Ausland entführt -  Prozess beginnt
Die Angeklagten und ihre Verteidiger stehen im Gericht während die Sitzung eröffnet wird. Foto: Philipp von Ditfurth
Entführung und Erpressung können massiv bestraft werden. In Südbaden kommen drei Angeklagte vergleichsweise glimpflich davon. Grundlage dafür ist ein Deal, der auch von der Staatsanwaltschaft getragen wird.

Freiburg. Weil sie einen Mann im Streit um Schulden ins Ausland entführten, haben drei Angeklagte in Freiburg Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten bis hin zu zwei Jahren auf Bewährung erhalten. Die Männer im Alter von 26 bis 32 Jahren wurden wegen erpresserischen Menschenraubs verurteilt, wie der Vorsitzende Richter am Amtsgericht, Lars Petersen, am Donnerstag sagte. (Rechtssache 20 Ls 340 Js 36651/18)

Das Entführungsopfer wurde im September 2018 in eine Wohnung in Neuenburg (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) gelockt. Der heute 29-Jährige wurde dort bedroht und geschlagen. Die Angeklagten brachten ihn dann in benachbarte Elsass und hielten ihn mindestens zwei Stunden in einem Keller fest. Dort wurde er auch gefesselt.

Eine Frau brachte den Mann schließlich in die Niederlande, wo er bei einem Halt an der Autobahn fliehen und die niederländische Polizei alarmieren konnte. Die Beschuldigten versuchten letztlich erfolglos, das Geld vom Bruder und dem Vater des Entführten einzutreiben - es soll um 60 000 Euro gegangen sein.

«Das war schon starker Tobak», bilanzierte Richter Petersen. Das Urteil sei für die Angeklagten vergleichsweise günstig ausgefallen, da die Tat schon mehr als vier Jahre zurückliege. Petersen sprach von «massiver Kriminalität» - auf Entführung und Erpressung stehe üblicherweise eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren. Petersen machte gleichzeitig deutlich, dass der Entführte nicht unbescholten sei - er wurde demnach in einem anderen Verfahren wegen eines mutmaßlichen Rauschgiftgeschäfts von der Staatsanwaltschaft angeklagt.

Der Kidnappingprozess lief kürzer als zunächst geplant. Petersen berichtete von einer Verständigung von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Ursprünglich gab es auch weitere Vorwürfe, die unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Anklage hatte zunächst über fünf Beschuldigte berichtet. Ein Verfahren wurde dann eingestellt, ein anderes abgetrennt. Dabei geht es um die Frau, die den Entführten in die Niederlande gebracht haben soll. Sie erschien nicht vor Gericht.

© dpa-infocom, dpa:221109-99-454384/4