Auch Tourismusminister Guido Wolf hält das Beherbergungsverbot für «zunehmend ungeeignet», wie er dem SWR sagte. Die Regelung sei im Südwesten zu einer Zeit eingeführt worden, als es nur wenige Risikogebiete gab. Nun werde das Verbot für die Hotels zu einem «Lockdown durch die Hintertür». Wolf besteht deshalb ebenfalls auf Ausnahmen für Geschäftsreisende. Zudem sieht er auch die rechtliche Grundlage für das Verbot kritisch. Die Ansteckungsgefahr in Hotels sei gering. Daher stelle sich die Frage, ob die Verordnung vor Gericht Bestand habe, sagte er dem SWR.
Eine Übernachtung in Hotels oder Gaststätten im Land ist Menschen aus Risikogebieten derzeit nur erlaubt, wenn man einen negativen Corona-Test vorlegen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Risikogebiete gelten Städte oder Landkreise, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner gab.