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Pandemiefolgen
Corona-Verdienstausfall: 340.000 Anträge auf Entschädigung

Coronavirus - Leere Arbeitsplätze
Leere Schreibtische stehen in einem Großraumbüro. Foto: Sebastian Kahnert
Viele Arbeitsplätze bleiben während der Pandemie leer: Weil die infizierte Ärztin nicht zur Arbeit darf oder der Vater sich zu Hause um sein positiv getestetes Kind kümmern muss. Für den dadurch ausbleibenden Verdienst haben Hunderttausende beim Land Entschädigung beantragt.

Stuttgart. Wer sich mit Corona infiziert hat und nicht zur Arbeit kann, bekommt unter Umständen Geld zurück: Rund 340.000 Anträge auf Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall sind bislang bei den Behörden im Südwesten eingegangen. Die dafür vom Land ausgezahlte Summe beläuft sich mittlerweile auf rund 247 Millionen Euro, wie ein Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart auf Anfrage mitteilte.

Den Großteil der Anträge (91 Prozent) haben die zuständigen Regierungspräsidien bereits abgearbeitet. Rund 31.000 Anträge standen den Angaben des Ministeriums zufolge bis Mitte Juli noch aus. Im Schnitt dauere es drei bis vier Monate, bis ein Antrag bearbeitet sei, sagte der Sprecher. Dauere es in Einzelfällen länger, habe das meist mit fehlenden Angaben zu tun oder weil Nachweise nachgefordert werden müssten. Welche Berufsgruppen die Anträge stellen, erfasst das Land nicht. Der absolut überwiegende Teil der Anträge stammte bislang mit 97 Prozent von Angestellten, in 3 Prozent der Fälle wollten Selbstständige für einen Verdienstausfall Geld zurück.

Wer aufgrund einer Corona-Infektion vorübergehend nicht arbeiten konnte oder durfte, etwa weil er als Pfleger oder Arzt einem Tätigkeitsverbot unterlag oder sich absondern musste und deshalb Einbußen beim Verdienst hatte, kann eine Entschädigung beantragen. Auch Eltern, die sich aufgrund einer Infektion um ihre Kinder kümmern müssen und deshalb nicht zur Arbeit können, fallen unter die Regelung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Ausfalls. In den ersten sechs Wochen wird der Verdienst komplett erstattet, danach noch 67 Prozent des Nettoverdienstes. Eltern bekommen von Beginn an nur 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erstattet.

«Die in Baden-Württemberg geschaffenen Strukturen haben sich erfolgreich etabliert», teilte der Ministeriumssprecher mit. Der Bearbeitungsprozess laufe in den allermeisten Fällen reibungslos. Auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Baden-Württemberg sind bislang keine Probleme bei der Entschädigung für Verdienstausfälle bekannt, wie ein Sprecher sagte.

Die Kommunalverbände Städte-, Gemeinde- und Landkreistag in Baden-Württemberg hatten zuletzt aber gewarnt, dass Menschen künftig deutlich länger auf ihr Geld warten könnten. In der Regel kümmern sich die Gesundheitsämter bei den Stadt- und Landkreisen um Entschädigungen für krankheitsbedingte Verdienstausfälle. Um die Ämter während der Pandemie zu entlasten, hat die Landesregierung diese Aufgabe übergangsweise den Regierungspräsidien übertragen. Damit soll ab dem kommenden Jahr wieder Schluss sein. Die Kommunen beklagen aber die weiterhin große Belastung der Gesundheitsämter und befürchten eine Verzögerung der Verfahren. Dies wiesen das Sozial- und Innenministerium auch mit Verweis auf einen künftig erwarteten Rückgang der Anträge zurück.

Aus Sicht des Landkreistages könnten auch im kommenden Jahr noch viele Anträge wegen Absonderungen in 2021 und 2022 hinzukommen, da die Antragsfrist zwei Jahre beträgt. Einige Großunternehmen im Land hätten Anträge aus der «Delta-Welle» bisher nicht gestellt, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Zudem müsse man davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Selbstständigen einen Antrag erst nach Beratung durch den Steuerberater im nächsten Jahr stellen werde, wenn die notwendigen Nachweise zusammengestellt seien.

Paragraf 56 IfSG zur Entschädigung von Verdienstausfällen

Infos der Landesregierung zur Entschädigung von Verdienstausfällen

© dpa-infocom, dpa:220804-99-267519/4