Im Bundestag geriet ein solches Vorhaben im vergangenen Jahr ins Stocken, weil SPD und CDU sich nicht einigen konnten. Strittig war unter anderem, ob das Register sich auch auf die Bundesregierung beziehen soll. Auch in Baden-Württemberg gab es Diskussionen zwischen den Fraktionen, wie weit die Registrierungspflicht reichen sollte. Nun soll die Landesregierung selbst regeln, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen bei Gesetzentwürfen kenntlich gemacht wird. Der Grünen-Politiker Uli Sckerl sprach am Donnerstag von einer «exekutive Fußspur».
Ein Lobbyregister ist ein Register, in das sich Organisationen und Einzelpersonen eintragen sollen, die vom Landtag oder der Regierung gehört werden wollen - etwa im Rahmen von Anhörungen oder bei Gesprächen zu konkreten Gesetzesvorhaben. Das Ziel eines solchen Registers besteht darin, die mögliche Einflussnahme auf die Politik transparenter für den Bürger zu machen.
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