Angeklagt hatte die Staatsanwaltschaft den 47-Jährigen wegen mehr als 300 Taten. Demnach hatte er sich seit 2015 das Vertrauen der beiden Mädchen erschlichen und sie dann in seiner Wohnung nördlich von Freiburg unter anderem bei Übernachtungen missbraucht. In vielen Fällen waren die Opfer noch im Kindesalter, also jünger als 14 Jahre.
Die Jugendkammer verurteilte den Mann nach Angaben des Sprechers zudem zu Schmerzensgeld zugunsten der Nebenklägerinnen. Voraussetzungen für eine mögliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Zeit im Gefängnis habe das Gericht nicht gesehen.
Der Mann habe auch vorsätzliche Körperverletzung und den Besitz jugendpornografischer Schriften gestanden, teilte der Sprecher weiter mit. Gegen das Urteil kann er am Bundesgerichtshof vorgehen.
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Informationen über Strafbarkeit von Kindesmissbrauch
Rechtliche Möglichkeiten bei sexuellem Missbrauch
Strafgesetzbuch über schweren sexuellen Missbrauch von Kindern