In Baden-Württemberg gilt aktuell die normale Alarmstufe und damit im Einzelhandel die 3G-Regel. Nach einem Gerichtsurteil war die Landesregierung in das alte Stufensystem zurückgekehrt. Zuvor hatte sie die Alarmstufe II mit härteren Beschränkungen aus Sorge vor Omikron eingefroren. Bei einer Rückkehr in die Alarmstufe II würde im Einzelhandel aber wieder 2G gelten, so dass Ungeimpfte zum Beispiel nicht in Modeläden einkaufen dürften. Der Besuch von Geschäften, die der Grundversorgung dienen, bliebe aber erlaubt. Die Alarmstufe II tritt im Südwesten in Kraft, wenn die Hospitalisierungsrate über 6 steigt und mehr als 450 Covid-Patienten auf Intensivstationen liegen.
© dpa-infocom, dpa:220205-99-985458/2