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Prozess
Frau erstochen und versteckt: Mann verurteilt

Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid
Unter Möbeln und Gerümpel hatte er sein erstochenes Opfer versteckt. Dann versuchte der Täter, die Spur von sich abzulenken. Später rief er selbst die Polizei. Aber war es Mord? Oder doch Totschlag? Das hat nun das Heilbronner Landgericht entschieden.

Heilbronn. Für die Polizisten war es ein Fund, der einen erschaudern lässt. Drei Wochen nach dem gewaltsamen Tod einer Frau finden sie ihre Leiche auf dem Dachboden einer Scheune. Erstochen und versteckt lag sie da unter alten Möbeln, Gipskartonplatten und anderem Gerümpel. Der 25 Jahre alte Nachbar der Frau hat die Tat gestanden, nun muss er wegen Totschlags für zwölf Jahre ins Gefängnis, wie das Landgericht Heilbronn am Donnerstag entschied.

«Wir haben eine erdrückende Beweislage», sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der angeklagte Mann sei bewaffnet mit dem Küchenmesser zur Wohnung der Nachbarin gegangen. «Sie hatten da bereits das Ziel, sie zu töten», sagte der Richter.

Warum tat er das? «Wir wissen es nicht», sagte er weiter. Es könne ein Streit sein wegen der lauten Musik des Mannes, es könne Habgier gewesen sein. «Und weil wir nicht wissen, ob ein Mordmerkmal erfüllt ist, müssen wir im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.» Deshalb habe man sich auch entschieden, von einem Totschlag und nicht von einem Mord auszugehen.

Mehr als ein Dutzend Mal hatte der 25-Jährige auf sein Opfer eingestochen, bevor er die Leiche versteckte. Er habe versucht, falsche Fährten zu legen, um von sich als Täter abzulenken und sogar Vermieter und Polizei alarmiert wegen des Verwesungsgeruchs, sagte der Richter. Letztlich seien die Ermittler über das gestohlene Handy der getöteten Witwe auf die Spur des Mannes gekommen.

Die Staatsanwaltschaft war anfangs noch von einem Mord ausgegangen. Nach der Beweisaufnahme hatte sie dem Mann aber nur noch Totschlag vorgeworfen. Bei der Tat Ende April des vergangenen Jahres sei keine Habgier im Spiel gewesen, hatte die Staatsanwältin im Plädoyer erklärt und 14 Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf neun Jahre Haft plädiert und sich außerdem dafür ausgesprochen, ihren rumänischen Mandanten in einer Entziehungsanstalt unterzubringen.

Gegen das Urteil kann der Mann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

© dpa-infocom, dpa:230315-99-967468/6