Heidelberg. Der Mann war laut Anklage im Februar vergangenen Jahres auf der Suche nach Wertgegenständen in das Haus der Frau in Edingen-Neckarhausen (Rhein-Neckar-Kreis) eingedrungen. Mit einem Hammer versuchte er nach Darstellung der Staatsanwaltschaft, die Frau zur Herausgabe von Geld und Schmuck zu zwingen. Als er merkte, dass - wie von der Frau angegeben - keine Wertsachen vorhanden waren, schlug er sein Opfer mit einer mitgebrachten Säge und verletzte es dabei leicht. Diese Tat fällt unter die Kategorie erpresserischer Menschenraub und wird mit einer Haftstrafe bis zu 15 Jahren, nicht aber unter 5 Jahren geahndet.
Als dem Beschuldigten klar wurde, dass sich seine ursprünglichen Absichten nicht erfüllen ließen, soll er sich darauf verlegt haben, die Frau sexuell zu malträtieren. Erst nach drei Stunden soll er das Haus wieder verlassen haben.
Außerdem ist er des Einbruchs, der gefährlichen Körperverletzung und der räuberischen Erpressung angeklagt.
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