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Gesundheit
Für Klinik- und Heimbeschäftigte reicht medizinische Maske

Angesichts sinkender Corona-Zahlen im Südwesten müssen Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen künftig bei der Arbeit keine FFP2-Maske mehr tragen, eine medizinische Maske reicht. Für Besucher ist allerdings weiter eine FFP2-Maske Pflicht, nur Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die neue Verordnung trete am Samstag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Stuttgart mit. Ein weiterer Grund für die Lockerung sei, dass die Impfquote bei den Beschäftigten höher sei als in der restlichen Bevölkerung. Die Träger von Kliniken und Heimen können allerdings per Hausrecht auch schärfere Maßnahmen anordnen. Es bleibt dabei, dass Besucher einen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Die Inzidenz lag zuletzt in Baden-Württemberg bei 167.

Stuttgart. Infos des Ministeriums

© dpa-infocom, dpa:220601-99-509995/2