Weil er eine Plastik-Spielzeugmaske trug, muss der Mann nicht nur wegen des mutmaßlichen Angriffs sondern auch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz mit einer Anzeige rechnen.
© dpa-infocom, dpa:220111-99-671177/3
Weil er eine Plastik-Spielzeugmaske trug, muss der Mann nicht nur wegen des mutmaßlichen Angriffs sondern auch wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz mit einer Anzeige rechnen.
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