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Gericht: Modekaufhaus Breuninger darf nicht öffnen

Textil-Handelsunternehmen Breuninger
Das Logo des Textil-Handelsunternehmens Breuninger an der Fassade eines Kaufhauses in Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa
Trotz einer Niederlage vor Gericht sehen die Einzelhändler ein Licht am Ende des Tunnels. Regierungschef Kretschmann stellt ein konkretes Szenario für die Öffnung der Geschäfte vor.
Mannheim.

Mannheim (dpa/lsw) - Das Textil-Handelsunternehmen Breuninger muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) seine Häuser geschlossen lassen. Die Einschränkungen zum Infektionsschutz seien weiterhin verhältnismäßig, argumentierten die Mannheimer Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sei insgesamt noch als sehr hoch einzuschätzen. Dies rechtfertige es gegenwärtig, Betriebsuntersagungen aufrechtzuerhalten.

Das Unternehmen mit etwa 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr 2019 hatte entschädigungspflichtige Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht.

Der Handelsverband zeigte sich enttäuscht. «Wir hatten eine andere Einschätzung», sagte Verbands-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann. Gerade Zugpferde wie Breuninger seien notwendig, um Kunden in die City zu bringen. «Andernfalls sterben die Innenstädte.» Andere Händler ständen mit Eilanträgen bereits in den Startlöchern.

Hagmann begrüßte die Aussagen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der dem Handel Hoffnung auf eine baldige Wiedereröffnung gemacht hatte. «Sollten wir stabil die 35 erreichen, das heißt, sollten wir diese Inzidenz im Land über mehrere Tage - zwischen drei und fünf Tagen am Stück - unterschreiten, dann werde ich weitere Öffnungsschritte veranlassen», sagte Kretschmann den «Stuttgarter Nachrichten» und der «Stuttgarter Zeitung» (Donnerstag) mit Blick auf die Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche.

Als erstes solle der Einzelhandel bei Öffnungen berücksichtigt werden - dann aber nur mit einem «klaren Hygienekonzept» und der «Begrenzung von 20 Quadratmeter pro Kundin oder Kunden», so der Regierungschef in dem Interview. Ein solches Vorgehen wäre laut Kretschmann von den jüngsten Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz gedeckt.

Aus Modellrechnungen ergibt sich laut Kretschmann, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland den Inzidenz-Wert 35 erreichen könnte. «Möglicherweise schon gegen Ende der nächsten Woche», sagte er den Zeitungen.

Hagmann bemerkte dazu, der mögliche Öffnungstermin 1. März sei konkreter als der Beschluss der Konferenz. «Für Tausende Händler, die mehrere Monate zwangsgeschlossen waren, geht, wenn die Ankündigung auch wirklich umgesetzt wird, eine existenzbedrohende Durststrecke zu Ende.» Man werde mit dem Land über ein Konzept zum größtmöglichen Schutz der Kunden sprechen. Die Textilhändler seien wegen der eintreffenden Frühjahrsmode in logistischen Schwierigkeiten, weil noch viel nicht verkaufte Winterware Platz wegnehme.

Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) fühlt sich durch den Beschluss «in der vorsichtigen und immer wieder neu abwägenden Strategie» im Kampf gegen die Pandemie bestätigt. «Angesichts der noch immer sehr fragilen Lage müssen wir gerade im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft alles tun, um eine dritte Welle zu verhindern.»

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen, Andreas Schwarz, forderte eine stärkere Unterstützung des Einzelhandels: Der angekündigte Härtefallfonds müsse so ausgestaltet werden, dass er einen fiktiven Unternehmerlohn umfasse. Das wäre eine echte Hilfe für den inhabergeführten Einzelhandel in den Innenstädten.

Breuninger argumentierte im Gerichtsverfahren unter anderem, es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Supermärkte weiter Textilien verkaufen dürften. Der 1. Senat betonte, es sei davon auszugehen, dass der Verkauf von Kleidung im Lebensmitteleinzelhandel zu keinem zusätzlichen Anstieg der durch die Öffnung ohnehin geschaffenen Infektionsquellen führe. Das sehe bei der Öffnung des Textileinzelhandels ganz anders aus.

Das Land bezeichnete die Argumentation des Familienunternehmens als teils unvollständig und teils tendenziös. So seien dem Warenhaus Abholstellen und Lieferdienste erlaubt. Laut Presseberichten erziele es 30 Prozent des Umsatzes mit einem sehr gut etablierten Online-Shop. Der Beschluss des Gerichtshofes ist unanfechtbar. (Az. 1 S 398/21)

Möglicherweise animiert durch die Öffnung der Friseursalons zum 1. März haben auch weitere Unternehmer, darunter ein Fahrlehrer, ein Tattoo-Studio-Betreiber und ein Fitnessstudio-Unternehmer, Eilanträge gegen die Betriebsschließung beim VGH gestellt.

© dpa-infocom, dpa:210218-99-498926/3

PM