Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Eine weitere Klage eines Bewerbers hatte dieser kurz vor der Verhandlung am Dienstag zurückgenommen. Bis zur Rechtskraft des Urteils ist Nopper weiter als Amtsverweser tätig. Er darf sich aber Oberbürgermeister nennen.
Der altertümlich wirkende Begriff «Verweser» hat die Bedeutung von «jemandes Stelle vertreten». Ein Amtsverweser hat fast alle Rechte und Pflichten eines Oberbürgermeisters. Er besitzt allerdings nicht das Stimmrecht im Gemeinderat, außerdem darf er die Amtskette noch nicht tragen.
Nopper ist erst der fünfte Rathauschef seit Kriegsende in der Landeshauptstadt - und der Erste, der zunächst als Amtsverweser arbeiten muss. Der CDU-Politiker hatte die Wahl am 29. November in Stuttgart nach dem amtlichen Endergebnis mit 42,3 Prozent der abgegebenen Stimmen gewonnen.
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