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Gericht verurteilt Darknet-Drogenverkäufer zu Haftstrafen

Landgericht Baden-Baden
Außenaufnahme des Landgerichts Baden-Baden mit einem Hinweisschild Landgericht, Amtsgericht und dem Landeswappen von Baden-Württemberg. Foto: Uli Deck/dpa/Bildarchiv
Als die Ermittler bei mutmaßlichen Rauschgifthändlern zuschlugen, waren zum Abtransport beschlagnahmter Drogen und Gegenstände mehrere Lieferwagen nötig. Seit November wurde dem Trio der Prozess gemacht. Mit dem Urteil vom Freitag ist der Fall noch nicht abgeschlossen.
Baden-Baden.

Baden-Baden (dpa/lsw) - Weil sie in großem Stil im sogenannten Darknet Drogen verkauft haben, hat das Landgericht Baden-Baden teils hohe Strafen gegen drei Männer aus dem Raum Rastatt verhängt. Den Haupttäter verurteilte es zu sechs Jahren und acht Monaten, einen Komplizen zu zwei Jahren und neun Monaten. Nur gegen einen Helfer sprach es am Freitag eine Bewährungsstrafe von einem Jahr aus. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils höhere, die Verteidigung niedrigere Strafen gefordert. Strafmildernd bewertete das Gericht Geständnisse, auch wenn einige erst spät kamen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen 221 Straftaten mit mehr als 2800 Einzelverkäufen von Rauschgift hatte die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten angeklagt. Sie hätten mit rund 40 Kilogramm Marihuana und etwa 2,7 Kilogramm Kokain gehandelt. Auch Crack, Opium und die Partydroge MDMA vertrieben sie demnach. Die Hauptangeklagten waren zwei 29 und 27 Jahre alte Männer aus dem nördlichen Landkreis Rastatt. Der 57-jährige Vater eines Angeklagten stand als mutmaßlicher Gehilfe vor Gericht.

Auf ihre Spur gekommen waren die Behörden in Baden nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft durch eine Cybercrime-Ermittlungseinheit der niedersächsischen Polizei gegen Betreiber eines «Marktplatzes» im Darknet, einem versteckten Teil des Internets. Die Plattform sei wie eBay gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Im Netz stießen die Fahnder auf eine Person, die unter mehreren Pseudonymen Rauschgift verkaufte.

Bei der Festnahme des Trios im März fanden die Fahnder laut Mitteilung neben einer Marihuana-Aufzuchtanlage und allerhand anderer Drogen Streckmittel, Unmengen von Verpackungs- und Versandmaterialien, Vakuumiermaschinen, Computer und Mobiltelefone, Feinwaagen und schriftliche Aufzeichnungen über Rauschgiftgeschäfte. Das beschlagnahmte Rauschgift habe einen Marktwert von mindestens 150 000 Euro gehabt. «Mehrere Lieferwagen waren erforderlich, um alle beschlagnahmten Gegenstände abzutransportieren.»

Mit dem Urteil ist der Komplex noch nicht abgeschlossen: Knapp 300 Käufer aus dem Inland haben die Ermittler den Angaben nach inzwischen identifiziert. Gegen sie seien Verfahren eingeleitet worden.

© dpa-infocom, dpa:211217-99-424635/2

Mitteilung der Staatsanwaltschaft