Die Tochter des früheren Porsche-Designers Erwin Komenda (1904-1966) hatte gegenüber Volkswagen geltend gemacht, dass ihr Vater der Schöpfer des Ur-Käfers sei und sich sein Werk heute noch in dem VW-Beetle fortsetze. Ihr stehe daher ein Fairnessausgleich - gewissermaßen eine Nachvergütung für den großen Erfolg des kleinen Flitzers zu. Nach früheren Angaben des Anwalts der Klägerin ging es in dem Verfahren um fünf Millionen Euro.
Für die Frage, ob überhaupt ein nach dem Urheberrecht schutzfähiges Werk vorliegt, habe die Kammer zwei Zeichnungen aus dem Jahre 1934 untersucht, die nach Auffassung der Klägerin von ihrem Vater stammen. Die Urheberrechtsfähigkeit der Zeichnungen des Ur-Käfers als Werk der angewandten Kunst sei aber verneint worden, hieß es unter anderem zur Begründung. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.