Sitzmann sagte, die Steuer sei mit 1,8 Milliarden Euro im Jahr eine verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Stephen Brauer, erklärte, dieses Gesetz werde zu starken Mehrbelastungen - insbesondere von Menschen in Ein- und Zweifamilienhäusern - führen, selbst wenn die Kommunen über die Hebesätze versuchten, die Steueränderung aufkommensneutral umzusetzen.
Die grün-schwarze Landesregierung setzt bei der Grundsteuer auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden. Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden.
Der CDU-Finanzpolitiker Tobias Wald, erklärte, es sei wichtig, dass Wohnen nicht noch teurer werde. Das habe man durch einen Abschlag für Grundstücke erreicht, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Der SPD-Abgeordnete Peter Hofelich entgegnete, dass das grün-schwarze Modell nicht überzeuge. Die AfD warb in der Vergangenheit für die Abschaffung der Steuer. Die Grundsteuer fällt für jeden Hauseigentümer an. Eigentümer können sie selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen.
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Dafür konnten sich Grüne und CDU in Baden-Württemberg aber nicht begeistern. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden.