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Mannheim
Gewerkschaft: Beamte nach Kontrolle mit Totem vorverurteilt

Blaulicht
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. Foto: Friso Gentsch
Der Vorwurf wiegt schwer: Vorverurteilung von Beamten durch das eigene Polizeipräsidium. Aus Sicht einer Polizeigewerkschaft ist das im Fall der Polizeikontrolle mit Todesfolge in Mannheim passiert. Der Chef der Mannheimer Polizei wehrt sich.

Mannheim. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wirft der Polizeiführung Vorverurteilung zweier Beamter nach deren Einsatz in Mannheim mit einem Toten vor. «Unglückliche Formulierungen von Polizeipräsident Siegfried Kollmar haben bei der Basis den Eindruck hinterlassen, dass er die Kollegen für verantwortlich hält», sagte Vize-Landeschef Thomas Mohr. Mit seiner Aussage auf einer Pressekonferenz, die beiden würden nie wieder in der Innenstadtwache Dienst tun, habe Kollmar die Polizisten enttäuscht. «Bis zum Beweis des Gegenteils muss auch bei Polizisten die Unschuldsvermutung gelten.» Kollmar wies den Vorwurf zurück.

Bei der Polizeikontrolle in der Mannheimer Innenstadt war Anfang Mai ein 47 Jahre alter Mann zusammengebrochen. Die Einsatzkräfte und ein anwesender Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim, der mit der Polizei den Patienten gesucht hatte, kümmerten sich um den Mann. Später starb dieser aber im Krankenhaus. Laut dem Landeskriminalamt kursiert im Internet mindestens ein Video, auf dem zu sehen ist, wie einer der Polizisten den auf dem Boden liegenden Mann gegen den Kopf schlägt. Die beiden Polizisten hatten ihre Bodycams laut Polizei nicht eingeschaltet.

Auf Anfrage betonte das Polizeipräsidium Mannheim, Kollmar habe klar formuliert, dass es für derartige Fälle ein geordnetes, rechtsstaatliches Verfahren gebe. «Explizit wies er mehrfach daraufhin, zunächst die Ermittlungsergebnisse sowie das finale Obduktionsergebnis abzuwarten und von vorschnellen Spekulationen und Vorverurteilungen abzusehen.» Die zwei Polizisten sind wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vom Dienst suspendiert.

Mit Blick auf eine Videosequenz, in der ein Beamter zu sehen sein soll, der den Mann schlägt, erklärte der Gewerkschafter: «Einer solchen Aktion ist immer eine andere vorausgegangen, etwa ein Angriff des Mannes auf die Beamten.» Das Geschehen hätte dann mit polizeilicher Willkür nichts mehr zu tun.

Die GdP beauftragt nach Worten Mohrs nun Anwälte, um die beteiligten Polizisten zu vertreten; Polizisten erhielten keinen dienstlichen Rechtsschutz von Seiten des Dienstherren und seien auf sich alleine gestellt. Die Rechtsanwälte werden laut Mohr nicht nur die strafrechtliche und disziplinarrechtliche Vertretung übernehmen; sie sollten auch gegen Hass und Hetze in den sozialen Medien vorgehen.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-321474/4