Neu eingerichtete Spezialdezernate an allen Staatsanwaltschaften und zehn zusätzliche Staatsanwälte sollen sich im Südwesten um die steigende Zahl von Verfahren gegen Hasskriminalität im Netz kümmern. Das Gesetz gilt für alle sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern im Inland.
Manche Anbieter wie Facebook oder Google reichten Eilanträge gegen die Meldepflicht vor dem Verwaltungsgericht in Köln ein. Diese könnten voraussichtlich noch bis Ende Februar abgeschlossen werden, sagte Gentges. Bis dahin müssten die beiden Betreiber keine Inhalte melden. Wie schnell und in welchem Umfang die erwarteten Fälle von Hasskriminalität in den Staatsanwaltschaften eintreffen, sei deshalb noch schwer vorherzusagen.
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