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IHK und «Kaktus-Initiative» streiten munter weiter

IHK Region Stuttgart
Das Logo der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Der Zwist zwischen der Stuttgarter IHK und der kammerkritischen «Kaktus-Initiative» landet mal wieder vor Gericht. Diesmal geht es um Fotos einer Kundgebung der «Kakteen» vor dem IHK-Gebäude.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Die Stuttgarter Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Kritiker der «Kaktus-Initiative» setzen ihren jahrelangen Streit weiter munter fort - auch auf juristischer Ebene. Das Landgericht Stuttgart beschäftigte sich am Donnerstag mit einem neuen Verfahren, in dem die IHK einem Mitglied der «Kaktus»-Gruppe eine Eigentumsverletzung vorwirft. Doch auch abseits dieses Prozesses, in dem am 13. Februar ein Beschluss verkündet werden soll, nimmt die Auseinandersetzung weiter Fahrt auf: «Kakteen» und Vertreter des IHK-Establishments überziehen sich zunehmend mit Vorwürfen, die Zahl der Beleidigungen und Gerichtsverfahren steigt.

Die Initiative «Pro Wirtschaft Stuttgart», die sich als Gegengewicht zu den «Kakteen» gegründet hat, beklagt ein zunehmend aggressives Auftreten der IHK-Kritiker. «Der Ton hat sich in den letzten eineinhalb Jahren sehr verschärft», sagt der Sprecher der Gruppe, Veit Mathauer. Die «Kakteen» fielen vermehrt durch Anschuldigungen und Schmähposts auf; zudem brächten sie in der IHK-Vollversammlung immer häufiger «destruktive» politische Anträge ein, die in diesem Gremium thematisch gar nicht behandelt werden könnten.

Die Vollversammlung - eine Art Parlament der Stuttgarter IHK - trifft vor allem Grundsatzentscheidungen, etwa zur Höhe und zum Verwendungszweck der eigenen Einnahmen. Die «Kakteen» stellen in dem Gremium aktuell rund ein Drittel der 99 Mitglieder. Das reicht oft nicht, um Mehrheitsbeschlüsse zu beeinflussen oder zu verhindern.

Der Konflikt zwischen den «Kakteen» und dem IHK-Establishment schwelt seit Jahren. Die Kritiker beklagen etwa die Pflichtmitgliedschaft aller Unternehmen in den regionalen Industrie- und Handelskammern, fordern eine Senkung der Beiträge und eine Reduzierung des Lobbyaufwands. In Deutschland werden Gewerbetreibende in der Regel automatisch Mitglied der regional zuständigen IHK. Mathauer betonte allerdings, es handle sich hierbei um ein Bundesgesetz, daran könne die Stuttgarter IHK nichts ändern. Zudem seien viele IHK-Mitglieder sowieso von Mitgliedsbeiträgen befreit - nach IHK-Angaben sind das beispielsweise Existenzgründer oder Unternehmer, die mit ihrer Firma keinen Gewinn machen. Die IHK Stuttgart hat rund 160 000 Mitglieder.

Die «Kakteen» werfen der IHK auch vor, diese versuche, ihre Kritiker mit unverhältnismäßigen Maßnahmen zum Schweigen bringen zu wollen. Hierbei würden «die Beiträge der Zwangsmitglieder auf geradezu schamlose Art» verschwendet. Als Beispiel führt die Gruppe das neue Verfahren vor dem Landgericht an. Indem die IHK einen künstlich hohen Streitwert angesetzt habe, sei der Fall am Landgericht und nicht an einem Amtsgericht gelandet. Vor dem Landgericht müssten sich die Parteien aber - im Gegensatz zu Amtsgerichtsfällen - zwingend einen Anwalt nehmen. Das sei ein unnötiger Kostenbeschleuniger.

In dem Prozess (Aktenzeichen 11 O 602/19) wirft die IHK dem «Kakteen»-Mann konkret vor, er habe durch die Veröffentlichung bestimmter Fotos von einer «Kaktus»-Kundgebung vor dem IHK-Gebäude im November das Eigentum der Kammer verletzt. Bei der Demo war damals unter anderem ein kammerkritischer Schriftzug samt Logo der Kritiker auf die Außenfläche des IHK-Hauses projiziert worden - Bilder der Aktion landeten später auf der Facebookseite der «Kakteen». Betreiber dieser Seite ist der Unternehmer, gegen den sich die Unterlassungsaufforderung nun richtet. Die IHK will dem «Kakteen»-Mitglied verbieten lassen, diese Fotografien weiter zu veröffentlichen. Zu einer vom Gericht angepeilten gütlichen Einigung kam es am Donnerstag nicht - also wird weiter gestritten.

Infos zur IHK Region Stuttgart

Forderungen der "Kaktus-Initiative"

Infos zur Initiative "Pro Wirtschaft Stuttgart"

Für das Landgerichts-Verfahren relevanter Facebook-Eintrag