Die Kinder im Alter von damals drei, vier und fünf Jahren waren von den Erzieherinnen auf der Terrasse aus den Augen gelassen worden und hatten sich das lackierte Ziel für ihr Schaufelspiel ausgesucht. Das OLG rügte vor allem die Platzierung des Sandkastens direkt hinter der Brüstung und verurteilte die Stadt als Trägerin zu einem deutlich höheren Schadenersatz im Vergleich zur ersten Instanz. Wurden der Klägerin vom Landgericht bereits 963 Euro zugesprochen, erhöhte der für Amtshaftungsansprüche zuständige 4. Zivilsenat den Wert auf rund 2400 Euro.
Kinder beschädigen Auto: Stadt muss zahlen
Stuttgart.