Kretschmann rechtfertige zudem, warum derzeit in Baden-Württemberg - im Gegensatz zu Bayern - etwa in Geschäften eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt, in Bussen und Bahnen aber bislang OP-Masken reichen. Für die Supermärkte sei das Land zuständig, für den öffentlichen Nahverkehr der Bund, sagte er. «Wir sind davon ausgegangen, dass wir das nicht können, weil der Bund diese Regelung an sich gezogen hat.» Das sei die Rechtsauslegung des Landes gewesen. Bayern habe das offenbar anders ausgelegt.
Obwohl in den baden-württembergischen Alten- und Pflegeheimen bislang deutlich weniger Menschen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben als gehofft, verteidigte Kretschmann die Booster-Kampagne des Landes. Jeder, der sich impfen lassen wolle, könne das machen. Wenn man zu viele Regelungen mache, werde es wieder kompliziert, dann gäbe es lange Schlangen.
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