Stuttgart. Veranstaltungen sind künftig wieder mit mehr Besuchern möglich - in geschlossenen Räumen dürfen sie künftig mit bis zu 6000 Besuchern stattfinden, maximal jedoch bis zu 60 Prozent ihrer Kapazität ausgelastet sein. Im Freien gelten 75 Prozent Kapazitätsauslastung bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besuchern.
Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Nur wer vollständig geimpft, geboostert oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen kann, kommt am Türsteher vorbei. In den Clubs muss Maske getragen werden - mit Ausnahme der Tanzfläche. Die Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen öffentlichen Räumen oder im Nahverkehr.
Sollte die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten zunehmen und bestimmte Grenzwerte überschreiten, werden die Regeln wieder verschärft.
© dpa-infocom, dpa:220222-99-238143/2