Vor einem Jahr war ein ähnlicher Kompromissvorschlag von der Synode abgelehnt worden. Der jetzige Gesetzentwurf wurde an einigen Stellen angepasst. Unter anderem soll es nur einer begrenzten Zahl an Kirchengemeinden möglich sein, ihre Gottesdienstordnungen auf Wunsch entsprechend zu ändern. Sollte sich mehr als ein Viertel der knapp 1300 Gemeinden der Landeskirche für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare aussprechen, müsste sich die Synode erneut beraten.
Am aktuellen Gesetzentwurf wird nun weiter gearbeitet. Über ihn könnte dann frühestens bei der nächsten Tagung der Synode im März abgestimmt werden, wie ein Sprecher der Landeskirche sagte.
Bei der Landeskirche in Baden können homosexuelle Paare schon länger in einem öffentlichen Traugottesdienst gesegnet werden.