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Landkreistag für Aussetzung der Pflege-Impfpflicht

Corona-Impfung
Spritzen mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus liegen in einer Klinik auf dem Tisch. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Stuttgart (dpa/lsw) - Angesichts des Streits in der grün-schwarzen Koalition hat sich der Landkreistag klar für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Der Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stelle die Gesundheitsämter vor massive Herausforderungen, teilte der Präsident des Landkreistags, der Tübinger Landrat Joachim Walter, am Mittwoch mit. Deshalb werde man sie ressourcenbedingt nur allmählich umsetzen können. «Vor diesem Hintergrund wäre eine rechtswirksame Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus Sicht der Gesundheitsämter durchaus wünschenswert», sagte Walter. Beispielsweise würde eine neuerliche Länderinitiative gegenüber dem Bund Sinn machen. Etliche Rechtsfragen seien nach wie vor ungeklärt.
Stuttgart.

Auch die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) sieht noch viele Unklarheiten und fordert mehr zeitlichen Vorlauf für die Umsetzung. Die Versorgungssicherheit müsse aufrechterhalten werden, sagte der BWKG-Vorsitzende Heiner Scheffold der Deutschen Presse-Agentur. Gegen impfunwillige Beschäftigte müssten mildere Mittel als Beschäftigungsverbote möglich sein - etwa Fristverlängerungen oder Bußgelder.

CDU-Landeschef und Vizeregierungschef Thomas Strobl hatte zuvor vom Bund eine Aussetzung der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gefordert - damit war er auf Distanz zu Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gegangen. Das bereits im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die vorübergehende Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht angekündigt.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-49443/3