Das Land habe sich entschieden, die Abläufe nicht «zu verbürokratisieren» und die wenigen Menschen zu akzeptieren, «die uns hinters Licht führen». Lucha sagte weiter: «Ich glaube, die paar, die es ausnutzen, machen nicht das Kraut fett.»
Impfberechtigt sind in Baden-Württemberg unter anderem jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die wegen einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind. Für sie gibt es eine Vorlage für eine Selbstbescheinigung auf der Homepage des Sozialministeriums.
© dpa-infocom, dpa:210504-99-463397/2