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Neue Quarantäne-Regeln gelten ab Mittwoch im Südwesten

Corona-Test
Eine Frau hält am Flughafen München in einem Covid-19 Testcenter die Probe von einem Rachenabstrich in den Händen. Foto: Matthias Balk/dpa/Symbolbild
In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch an neue Quarantäne-Regeln gelten. Die Landesregierung wolle die Vereinbarung von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche nun umsetzen, sagte eine Sprecherin am Montag in Stuttgart. Heute soll das grün-schwarze Kabinett entscheiden, ab Mittwoch sollen dann die Quarantäne und die Isolierung Infizierter verkürzt werden.
Stuttgart.

In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch an neue Quarantäne-Regeln gelten. Die Landesregierung wolle die Vereinbarung von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche nun umsetzen, sagte eine Sprecherin am Montag in Stuttgart. Zuvor hatten der SWR, die «Stuttgarter Zeitung» und die «Stuttgarter Nachrichten» darüber berichtet. Am Dienstag soll das grün-schwarze Kabinett entscheiden, ab Mittwoch sollen dann die Quarantäne und die Isolierung Infizierter verkürzt werden.

Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen Infektionszahlen führt und viele auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne und die Isolierung Infizierter zu verkürzen.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.

Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden. Wie schon angekündigt, soll in Baden-Württemberg die Alarmstufe II in Kraft bleiben - auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben.

© dpa-infocom, dpa:220110-99-657132/2