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Schülerin scheitert mit Eilantrag gegen Quarantäne

Richterhammer
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Karlsruhe (dpa/lsw) - Erfolglose Klage einer Schülerin gegen häusliche Quarantäne: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag einer Zwölftklässlerin eines Gymnasiums in Calw abgelehnt. Das Landratsamt hatte nach sechs Corona-Fällen in ihrer Jahrgangsstufe eine 14-tägige häusliche «Absonderung» für alle Zwölftklässler der Schule angeordnet. Dagegen wehrte sich die Schülerin. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag verwies sie darauf, dass sie sich nur bei einzelnen Kursen und in gut belüfteten Räumen gemeinsam mit Infizierten aufgehalten und keine «Face-to-Face»-Kontakte mit ihnen gehabt habe. Zudem sei sie zwischenzeitlich negativ auf das Coronavirus getestet worden.
Karlsruhe.

Dem folgte das Gericht nicht. Wegen des rollierenden Kurssystems der Oberstufe komme es zu einer größeren Durchmischung unter den Schülern. Entscheidend sei hier, dass die Antragstellerin Schulstunden mit mindestens einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im selben Klassenraum gehabt habe. Auch ein negativer Corona-Test könne nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts als Momentaufnahme die Quarantänezeit nicht verkürzen (Beschluss vom 13.10.2020 - 8 K 4139/20).

Die Sache ist rechtskräftig. Eine Beschwerde der Antragstellerin wurde vom Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.10.2020 - 1 S 3196/20) zurückgewiesen.

PM des Gerichts