Sein Verteidiger nannte in seinem Plädoyer kein Strafmaß, sprach sich aber für einen kürzeren Zeitraum als die von der Staatsanwaltschaft geforderten sieben Jahre aus. Angeklagt waren zu Beginn des Prozesses sechs Taten, in zwei Fällen wurde das Verfahren jedoch eingestellt, weil sie im Vergleich zu den verbleibenden Taten nicht so stark ins Gewicht fallen. Der Mann ging bei seinen Überfällen immer nach einem ähnlichen Schema vor: Er betrat die Banken mit einer Bombenattrappe und überreichte den Mitarbeitern ein Schreiben, in dem er Geld forderte. In drei Fällen kamen die Angestellten dem nach.
Das Verfahren hat Seltenheitswert: Laut Landeskriminalamt lag der Anteil der über 60-jährigen Verdächtigen bei Raubdelikten in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren zwischen 1 und 2 Prozent. Der Staatsanwalt sagte, ihm sei kein Fall bekannt, in dem ein Täter im Alter von 70 Jahren angefangen habe, Banküberfälle zu begehen.