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Streit um gemeinsames Essen in Baden hat Symbolkraft

Seniorenzentrum in Steinen
Stühle stehen im leeren Café KaffeeMühle des Seniorenzentrums Mühlehof. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/Archivbild
Es klingt wie eine Lokalposse: Ein Seniorenzentrum in Südbaden und das Landratsamt streiten sich, ob eine Cafeteria in Corona-Zeiten öffnen darf. Das Ganze landet sogar vor Gericht.
Steinen.

Steinen (dpa/lsw) - Der Streit um gemeinsames Essen geimpfter Senioren in Corona-Zeiten in Südbaden bekommt immer mehr bundesweite Relevanz. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe forderte am Montag Lockerung der Corona-Einschränkungen für geimpfte Heimbewohner und warnte vor Grundrechtsverletzungen. «Es ist ganz grundsätzlich eine Frage, ob die sehr restriktiven Einschränkungen, die in Seniorenheimen gelten, überhaupt vertretbar sind», erklärte Kuratoriumsmitglied und Sozialpolitik-Professor Frank Schulz-Nieswandt. «Denn auch Heimbewohner haben das Recht, zumindest mit darüber zu entscheiden, ob und in welche Gefahr sie sich bringen wollen, um etwa Freiheitsrechte nicht gänzlich zu verlieren.»

Das Seniorenzentrum Mühlehof in Steinen (Landkreis Lörrach) möchte seine Cafeteria wieder öffnen, damit die Senioren zusammen essen können. Dafür war der Anwalt bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nach einer zunächst abschlägigen Entscheidung einen Vergleichsvorschlag vorgelegt den Betrieb der Cafeteria für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter erlaubt. Er hatte das mit einer Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts begründet, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend seien. Das Seniorenzentrum nahm den Vorschlag am Montag an.

Diesem stimmte am Montagabend auch das Gesundheitsministerium weitestgehend zu. «Wir sind an einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Einigung interessiert. Dabei gilt es, das Bedürfnis älterer geimpfter Menschen nach Normalisierung genauso im Blick zu behalten wie alle Erkenntnisse des Gesundheitsschutzes», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) in Stuttgart. Laut Vorgabe des Gerichts vom vergangenen Freitag musste das Land sich bis Montag um Mitternacht äußern. Lucha kündigte weitere Änderungen mit Blick auf Geimpfte für stationäre Einrichtungen der Pflege. Hier können bei einer Durchimpfungsrate von 90 Prozent der Bewohner wieder mehr Besuche ermöglicht werden. Die Hygienemaßnahmen, insbesondere die qualifizierte Maskenpflicht und die Testung vor Zutritt für Besucherinnen und Besucher gelten laut Lucha aber weiterhin fort.

«Die Frage ist, wann erreichen wir wieder Normalität in Pflegeheimen und beim betreuten Wohnen», sagte der Vorsitzende Eckart Hammer der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Der Unterschied sei wichtig, weil die Menschen im betreuten Wohnen - wie im Fall Mühlehof - als einzelne Haushalte gelten. Bewohner eines Pflegeheims hingegen seien eine Hausgemeinschaft, erläuterte Hammer. Gerade hier verbrächten viele nur noch ein bis zwei Jahre vor ihrem Tod. Daher sei es wichtig, sie am sozialen Leben teilhaben zu lassen.

An der Entscheidung könnten sich auch andere Einrichtungen orientieren, sagte Hammer. Gerade in den Pflegeheimen seien im Schnitt 80 bis 90 Prozent der Bewohner gegen Corona geimpft.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hatte schon gesagt, nach 13 Monaten Lockdown seien alle 900 000 Pflegeheimbewohner in Deutschland in einer entsetzlichen Situation. Er warf dem Land «winkeladvokatisches Vorgehen» vor.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe warf die Frage auf, inwieweit die beanstandeten Grundrechtsbeschränkungen tatsächlich Corona geschuldet seien und inwieweit sie mit den strukturellen Problemen in der Pflege zusammen hingen. «Es ist offensichtlich, dass etwa die an sich absolut angebrachte Befragung jedes einzelnen Heimbewohners zu seiner persönlichen Situation vor der Verhängung von freiheitsbeschneidenden Maßnahmen schon aus Gründen des Personalmangels gar nicht möglich gewesen wäre», erklärte Schulz-Nieswandt. Grundsätzlich müsse die Gesellschaft die Frage beantworten, ob «Kasernierung» das Modell der Zukunft sein solle oder im Alter lebenslanges, eigenverantwortliches Zusammenleben in Gemeinschaft ermöglicht werden sollte.

© dpa-infocom, dpa:210412-99-173234/4

Landesseniorenrat

Infos über Mühlehof

Positionspapier des Kuratoriums Deutsche Altershilfe