1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Umweltschützer stoppen per Gerichtsentscheid Megastall-Bau

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Mannheim (dpa/lsw) - Der Bau und Betrieb eines Megastalls im oberschwäbischen Ostrach ist nach Angaben des Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg (BUND) vorerst gestoppt. Der Verwaltungsgerichtshof sei einem Eilantrag der Umweltschützer gefolgt und habe festgestellt, dass die Baugenehmigung für den Stall wohl rechtswidrig sei, wie es in einer Mitteilung des BUND von Dienstag heißt. Der BUND hatte sich nach eigenen Angaben zunächst beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die sofortige Vollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes für die Biogasanlage des Großprojekts gewandt. Dies sei jedoch erfolglos geblieben, weil die Richter auch der Meinung gewesen seien, dass Umweltprüfungen für die geplante Anlage mit 1000 Kühen und 80 Kälbern nicht erforderlich seien.
Mannheim.

Nach Darstellung des BUND hatten vier Landwirte geplant, in unmittelbarer Nähe zum Kuhstall eine Biogasanlage zu errichten. In ihr sollte die Rindergülle und der Rindermist des Stalles verfeuert werden. Auf ihrer Webseite kündigen die Bauern den Bau eines hochmodernen Boxenlaufstalles für eine gesündere und komfortablere Tierhaltung an. Dabei sei ein Platzangebot pro Tier vorgesehen, das über die Mindestanforderungen einer biologischen Tierhaltung hinausgehe. Für die Rinderaufzucht würden bäuerliche Familienbetrieben aus der Region eingebunden.

Nach Überzeugung des BUND führen jedoch die Haltungsbedingungen in Megaställen, in denen Tiere auf engem Raum zusammengepfercht sind, zu großem Leid. Zudem beschleunigten solche industriell geführten Anlagen das Sterben von kleineren Höfen und würden die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen nach oben treiben.

Im Eilverfahren in Mannheim haben die Richter laut BUND klargestellt, dass die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Megastalls rechtswidrig war. Der VGH habe kritisiert, dass das zuständige Landratsamt die Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und ihre Artenvielfalt nicht ausreichend untersucht habe, weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt sei. Der BUND fordert eine Umplanung mit einem deutlich kleineren Stall und Maßnahmen zur Verbesserungen für Grundwasser und Artenvielfalt.

Die Bauern können nun die festgestellten Defizite abstellen oder auf eine andere Entscheidung in einem Hauptverfahren setzen.

© dpa-infocom, dpa:210302-99-659719/2