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Urteil gegen Freiburger Auftragsmörder ist rechtskräftig

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Freiburg (dpa/lsw) - Der überregional beachtete Fall eines Auftragsmordes in Freiburg ist juristisch abgeschlossen. Das Urteil gegen den 33 Jahre alten Auftragsmörder ist rechtskräftig, wie das Landgericht Freiburg am Freitag mitteilte. Keiner der am Prozess Beteiligten habe Rechtsmittel eingelegt. Der Deutsche war am 18. März von dem Gericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte laut Urteil einen 24 Jahre alten Mann mit zwei Schüssen in den Kopf getötet und dafür als Lohn 50 000 Euro erhalten. In dem Prozess hatte er gestanden, geschossen zu haben. Den Angaben zufolge handelte er im Auftrag eines 39 Jahre alten Freiburger Rechtsanwalts.
Freiburg im Breisgau.

Die Tat hatte sich vergangenen Juli in einem Gewerbegebiet in Freiburg ereignet. Hintergrund waren nach Angaben des Gerichts Drogen- und Geldgeschäfte. Der Rechtsanwalt und Drahtzieher des Verbrechens habe von dem Mann, der Opfer des Mordes wurde, eine große Summe aus Drogengeschäften aufbewahrt und den Mord aus Geldgier in Auftrag gegeben. Der Jurist hatte sich im vergangenen November im Gefängnis in seiner Zelle das Leben genommen (Az.: 1 Ks 200 Js 24616/19).

Pressemitteilung des Gerichts zu dem Prozess

Pressemitteilungen der Polizei zu dem Fall